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Schneider: Homosexuelle nicht per se von Blutspende ausschließen

von Frank Baranowski
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(LNP) Nach wie vor sind homosexuelle Männer aufgrund einer Richtlinie der Bundesärztekammer von der Blut- und Knochenmarkspende ausgeschlossen. Bereits im Dezember 2012 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen diese Ungleichbehandlung kritisiert. FDP, SPD, Grüne und Piraten haben damals die Landesregierung auffordert, ihren Einfluss geltend zu machen, die entsprechende Richtlinie anzupassen. Zum aktuellen Stand hat die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Susanne Schneider, jetzt eine Anfrage an die Landesregierung gestellt.

„Die Richtlinie geht davon aus, dass Homosexualität grundsätzlich ein höheres Risikoverhalten darstellt. Was aber viel mehr zählen sollte, ist das individuelle Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung. Ansonsten werden Äpfel mit Birnen verglichen“, sagt Schneider. Laut Richtlinie dürfen keine Personen zur Spende zugelassen werden, die den so genannten Risikogruppen angehören. Dazu gehören: heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten (z.B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern), Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben sowie männliche und weibliche Prostituierte.

„In Deutschland herrscht immer wieder Mangel an Blutkonserven. Auch Menschen, die Knochenmark spenden, um damit anderen zu helfen, oft sogar deren Leben zu retten, werden ständig gesucht“, erläutert Schneider. Es müssten daher zeitgemäße Möglichkeiten gefunden werden, dass Spendenwillige zur Blutspende zugelassen und nicht per se davon ausgeschlossen werden, fordert Schneider. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt daher Aktionen wie „Bunt spenden“ des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands.

Nadja Kremser
Stellvertretende Pressesprecherin
FDP-Landtagsfraktion NRW
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