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19. Oktober 2024
Bayern

Freistellung von ehrenamtlichen Räten durch die Arbeitgeber

Kommunalexperte Scheuenstuhl: Mandatsträger sollen nicht betteln müssen, wenn sie den Wählerauftrag erfüllen

(LNP) Die SPD-Landtagsfraktion will mit einem aktuellen Gesetzentwurf das kommunale Ehrenamt stärken und regt die Änderung der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnungen an: Damit sollen es alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen leichter haben, ihr Amt als Gemeinde-, Stadt- oder Kreisrat wahrzunehmen und dafür vom Arbeitsgeber freigestellt zu werden. Dazu der SPD-Kommunalexperte Harry Scheuenstuhl: „Wir wollen den ehrenamtlich Gewählten ihre Ehre wieder zurückgeben. Sie sollen nicht beim Arbeitgeber betteln müssen, wenn sie den Wählerauftrag erfüllen.“

Die Ausübung eines kommunalen Ehrenamtes ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, weil viele Sitzungen tagsüber stattfinden. Beamte, Angestellte im Öffentlichen Dienst und Freiberufler haben damit in der Regel kein Problem – Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft hingegen schon. „Der öffentliche Dienst handelt vorbildlich und ermöglicht die Teilnahme an den Sitzungen. Wir hoffen sehr, dass in der freien Wirtschaft Ähnliches möglich wird“, erklärt Scheuenstuhl, früher selbst Bürgermeister von Wilhermsdorf in Mittelfranken.
Er ist zuversichtlich, dass die SPD-Initiative Unterstützer finden wird: „Jeder Abgeordnete, gleich welcher Couleur, der ein kommunales Mandat hat, müsste hier eigentlich grünes Licht geben“, stellt Scheuenstuhl fest. Er sieht in dem Vorstoß auch ein Mittel gegen Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit.

Gudrun Rapke
Stellv. Pressesprecherin
gudrun.rapke@bayernspd-landtag.de
BayernSPD Landtagsfraktion
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