(lnp) Ausbau der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Verbesserung der Finanzsituation von Kitas. Mit zusätzlich 430 Millionen Euro plant das Land, den Ausbau der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren weiter massiv voran zu bringen und die Finanzsituation der Kitas zu verbessern. Das kündigte Familienministerin Christina Kampmann heute in Düsseldorf an.
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt mit:
Mit zusätzlich 430 Millionen Euro plant das Land, den Ausbau der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren weiter massiv voran zu bringen und die Finanzsituation der Kitas zu verbessern. Das kündigte Familienministerin Christina Kampmann heute in Düsseldorf an. „Wir werden die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel im vollen Umfang für die frühkindliche Bildung einsetzen. Wir haben das Betreuungsgeld immer als falsch kritisiert und gefordert, die Mittel für die Kitas einzusetzen. Wir halten Wort“, erklärte Ministerin Kampmann.
So wird das Land allein 100 Millionen Euro für den Ausbau der Betreuungsplätze für Überdreijährige zur Verfügung stellen und gleichzeitig bis zum Kindergartenjahr 2018/19 insgesamt 331 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten. Die 100 Millionen Euro für den Ü3-Ausbau sollen bereits in 2016 in voller Höhe bewilligt werden können, die Umsetzung der Baumaßnahmen kann jedoch bis Ende 2018 erfolgen. Das Investitionsprogramm berücksichtigt den zusätzlichen Bedarf wegen der positiven Entwicklung der Geburtenzahlen sowie für die Integration der Flüchtlingskinder.
Die jährliche Anpassung der Kostenpauschale, die die Träger der Betreuungseinrichtungen pro Kind erhalten, wird befristet bis 2018 von 1,5 auf 3 Prozent angehoben. Der im Kibiz 2008/09 von der damaligen schwarz-gelben Regierung eingebaute Dynamisierungsfaktor für die Kostenpauschale hatte sich als zu gering erwiesen. Von Anfang an hatte dies eine Unterfinanzierung der Kitas verursacht. Allein die Tarifentwicklungen bei den Erzieherinnen und Erziehern in diesem diesem Zeitraum sorgte für eine Finanzierungslücke.
„Das Land hat in den letzten Jahren wesentliche Verbesserungen allein finanziert. Wir haben immer gesagt, dass das Land eine Anpassung der Kostenpauschalen für die Kitas an die tatsächliche Kostenentwicklung nicht allein finanzieren kann, sondern auch die Kommunen ihren Anteil leisten müssen. Das Maßnahmenpaket dient als Überbrückung dieser Situation. Damit haben sich die Kommunalen Spitzenverbände jetzt einverstanden erklärt“, sagte Ministerin Kampmann.
Tatsächlich sind die Gelder lediglich als überbrückende Hilfe gedacht. Die Regierungskoalition und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich verständigt, unverzüglich Gespräche für ein grundlegendes neues Gesetz und dessen Finanzierungsstruktur aufzunehmen. „Wir wollen als Regierungskoalition“, so Ministerin Kampmann, „mit den Trägern und Kommunen Eckpunkte für ein neues Gesetz erarbeiten und uns noch in dieser Legislaturperiode darauf verständigen.
Hintergrund Kibiz:
Das Kinderbildungsgesetz Kibiz trat 2008/09 in Kraft. Ziel war ein vereinfachtes, finanziell besser kalkulierbares System. Von Anfang an auch von den Trägern der Einrichtungen sowie von Gewerkschaften kritisiert, wurde es nach dem Jahr 2010 mehrfach revidiert. So wurde etwa der Personalschlüssel für die U3-Betreuung verbessert, die Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr eingeführt und zuletzt die sprachliche Förderung der Kinder neu gestaltet. Finanziert werden die Kindertageseinrichtungen paritätisch von Land, Kommunen, Trägern und Eltern. Insgesamt fließen in diesen Bereich der frühkindlichen Bildung jährlich über zwei Milliarden Euro Landesmittel.
Quelle: Pressemitteilung Land NRW vom 07.12.2015.
Bidlquelle: Land NRW / Panthermedia.net