(lnp) Gröhe: „Sektorübergreifende Versorgung nutzt Patientinnen und Patienten“. Expertenbeirat des Innovationsausschusses tritt erstmals zusammen. Am 18.01.2016 hat sich in Berlin unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Expertenbeirat des Innovationsausschusses konstituiert.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Nur durch eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen und Berufsgruppen kann aus einzelnen Spitzenleistungen eine überzeugende Mannschaftsleistung werden. Deshalb wollen wir mit neuen sektorübergreifenden Versorgungsformen Brücken zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen bauen. Damit stärken wir die Fähigkeit unseres Gesundheitswesens, den umfassenden Behandlungsbedürfnissen gerade älterer, chronisch- und mehrfachkranker Patienten gerecht zu werden. Denn diese gute Behandlung der Patienten muss im Mittelpunkt stehen – und nicht Fach- und Sektorengrenzen.
Bis 2019 sollen neue Versorgungsmodelle mit jährlich 300 Millionen Euro für die Regelversorgung erprobt und erforscht werden. Der Expertenbeirat wird dabei mit Sachverstand aus Wissenschaft und Versorgungspraxis unterstützen. Das nutzt den Patientinnen und Patienten. Was im Behandlungsverlauf für den Patienten Sinn macht, nutzt aber auch allen an der Behandlung beteiligten. Denn durch Abstimmung und Zusammenarbeit können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungslücken geschlossen werden.“
Der Expertenbeitrat unterstützt den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Durchführung der Förderung aus dem Innovationsfonds. Der Innovationsfonds wurde mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, eingerichtet. Er dient dazu, neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung mit jährlich 300 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2019 zu fördern.
Ziel des Innovationsfonds ist die Weiterentwicklung der Versorgung. Es sollen gezielt Projekte gefördert werden, die unmittelbar umsetzbar sind und einen Nutzen für den Patienten bringen. Daher sollen auch insbesondere Projekte mit Aussicht auf dauerhafte Aufnahme in die GKV-Versorgung unterstützt werden.
Als Vorsitzender des Expertenbeirates wurde Herr Professor Dr. Holger Pfaff und als stellvertretende Vorsitzende Frau Professor Dr. Marie-Luise Dierks gewählt.
Als Mitglieder des Expertenbeirates wurden vom Bundesministerium für Gesundheit berufen (in alphabetischer Reihenfolge):
• Frau Prof. Dr. Maria Blettner: Direktorin des Instituts für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
• Frau Prof. Dr. Marie-Luise Dierks: Leiterin der Patientenuniversität und Apl. Prof. an der Medizinischen Hochschule Hannover, Bereich Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung
• Herr Prof. Dr. Norbert Donner-Banzhoff: Abteilung für Allgemeinmedizin, Präventive und Rehabilitative Medizin im Med. Zentrum für Methodenwissenschaften und Gesundheitsforschung an der Philipps-Universität Marburg
• Frau Prof. Dr. Katrin Hertrampf, MPH: Prof. für Prävention und Versorgung in der Zahnheilkunde der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
• Herr Prof. Dr. Norbert Klusen: Ehem. Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse
• Herr Prof. Dr. Sascha Köpke: Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Sektion Forschung und Lehre in der Pflege, Universität zu Lübeck
• Herr Dr. Michael Massaneck: Marienhaus Kliniken GmbH Waldbreitbach, Geschäftsführer verschiedener weiterer Kliniken
• Herr Prof. Dr. Holger Pfaff: Direktor des Instituts für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationswissenschaft der Humanwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln
• Herr Prof. Dr. Rainer Richter: Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
• Frau Prof. Dr. Leonie Sundmacher: Leiterin des Fachbereichs Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München
Die Berufung der Expertinnen und Experten durch das BMG erfolgte auf Grundlage eines Vorschlagsverfahrens, in das die maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens einschließlich Wissenschaftsverbände eingebunden waren. Dabei wurden folgende Kriterien berücksichtigt:
– sektorenübergreifend ausgerichtete und umfassende Expertise zu Strukturen und besonderen Versorgungsmodellen in der Gesetzlichen Krankenversicherung
– ausgewiesene wissenschaftlich-methodische Expertise: Kriterien der evidenzbasierten Medizin, Erfahrung in der Durchführung von Studien oder wissenschaftlicher Leitlinienarbeit
– Erfahrung bei der Bewertung von Fördervorhaben bzw. Projektanträgen
– vertiefte Kenntnisse der Versorgungspraxis in der Gesetzlichen Krankenversicherung
– ausgewiesene Expertise in der Versorgungsforschung.
Der Expertenbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
– Erarbeitung von Empfehlungen zum Inhalt der Förderbekanntmachungen auf Grundlage von Entwürfen der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses
– Durchführung von Kurzbegutachtungen der Anträge auf Förderung
– Erarbeitung von Empfehlungen zur Förderentscheidung.
Die Empfehlungen des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss in seine Entscheidungen einzubeziehen. Abweichungen vom Votum des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss schriftlich zu begründen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 18.01.2016.