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21. November 2024
Niedersachsen

Klinisches Krebsregister Niedersachsen startet Regelbetrieb

Es nimmt Meldungen von mehr als 5000 onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten entgegen.

(lnp) Klinisches Krebsregister Niedersachsen startet Regelbetrieb. Es nimmt Meldungen von mehr als 5000 onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten entgegen. Gesundheitsministerin Carola Reimann: „An Krebs erkrankte Menschen müssen die bestmögliche Therapie erhalten – das KKN leistet hier einen wichtigen Beitrag“

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann und der Geschäftsführer Tobias Hartz haben heute den Start des Regelbetriebs des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen (KKN) zum 1. Juli 2018 bekanntgegeben. Beim Niedersächsischen Krebsregister-Symposium in Hannover äußerten sie sich vor Ärztinnen und Ärzten, Vertreterinnen und Vertretern von zuständigen Verbänden und Behörden sowie weiteren Expertinnen und Experten zu den Herausforderungen der Krebsregistrierung in Niedersachsen. „Mit der Klinischen Krebsregistrierung wollen wir die Behandlungsqualität und die Zahl der Behandlungserfolge in Niedersachsen erhöhen“, sagte Dr. Carola Reimann. Anlässlich des Krebsregister-Symposiums wurde auch der neueste Jahresbericht des Epidemiologischen Krebsregisters (EKN) vorgestellt. Demnach sind die häufigsten Krebserkrankungen in Niedersachsen nach wie vor Prostatakrebs bei Männern (6.235 Neuerkrankungen in einem Jahr) und Brustkrebs bei Frauen (7.175).

Mit dem am 1. Juli 2018 beginnenden Routinebetrieb des Klinischen Krebsregisters werden jede Ärztin und jeder Arzt sowie jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt in Niedersachsen, die oder der eine bösartige Tumorerkrankung hinreichend sicher diagnostiziert, meldepflichtig an das KKN. Dieses wird Meldungen von mehr als 5.000 onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten sowie Einrichtungen (Kliniken und Tumorzentren) entgegennehmen. Im Gegenzug erhalten alle Meldenden Rückmeldungen und Auswertungen aus dem KKN. Daraus sollen sich Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten spezieller Therapiemethoden ziehen lassen.

„Wir wollen erreichen, dass an Krebs erkrankte Menschen die bestmögliche Therapie erhalten, das Klinische Krebsregister wird hier einen wichtigen Beitrag leisten“, sagte Gesundheitsministerin Carola Reimann: „Die Daten, die wir zu den laufenden Krebsbehandlungen sammeln, werden es uns ermöglichen, die Krebstherapie nachhaltig zu verbessern.“ Dr. Reimann forderte die Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen auf, mit ihren konsequenten Meldungen an das KKN dieses neue Instrument der Gesundheitsförderung zu einem Erfolgsmodell zu machen.

Informationen zum KKN und zum EKN-Jahresbericht im Überblick:

Gründung des KKN

Das KKN wurde als selbstständige Anstalt des Landes am 1. Dezember 2017 gegründet. Die Räumlichkeiten der im April offiziell eröffneten Geschäftsstelle in Hannover ermöglichen die für die klinische Krebsregistrierung notwendige räumliche Trennung zwischen dem Registerbereich (1. OG) und dem Vertrauensbereich (2. OG). Bis Ende des Jahres soll die Mitarbeiterzahl des KKN auf rund 30 Personen ansteigen – das KKN plant langfristig mit insgesamt 45 Stellen.

Probebetrieb

Am 21. Februar ist der bis zum 30. Juni andauernde Probebetrieb angelaufen, das KKN nimmt seitdem von ausgewählten freiwilligen Testmeldern Krebsmeldungen entgegen. Mit dem Probebetrieb hat das KKN seinen Meldern ermöglicht, möglichst früh Feedback zu dem webbasierten Melderportal und der Registeranwendung zu geben und das Produkt in ihrem Sinne optimieren zu können. Dabei ging es um Bedienbarkeit, Funktionalität, Datenübertragung, Datenverarbeitung, Datentransfer an den Registerbereich und Kommunikationswege zwischen Melder und KKN. Nicht zuletzt ermöglichte die Testphase einen intensiven Austausch zwischen den Leistungserbringern und dem Krebsregister.

Erfassung von KKN und EKN

Die Meldungen für das neue KKN und das bereits bestehende Epidemiologische Krebsregister (EKN) werden über ein gemeinsames Melderportal in einer gemeinsamen Datenannahmestelle entgegen genommen, so dass für Ärztinnen und Ärzte keine doppelte Arbeit anfällt – erst nach erfolgter Meldung werden die Daten getrennt.

„Der Mehraufwand der Ärztinnen und Ärzte für die Datenerfassung muss so gering wie möglich gehalten werden“, sagte KKN-Geschäftsführer Tobias Hartz. Er verwies dabei auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit: „Wir brauchen mehr Interoperabilität und vernünftige Schnittstellen; Doppeldokumentationen gilt es zu vermeiden.“ Die Ärztinnen und Ärzte sollen ihre Zeit für die Patientinnen und Patienten aufbringen, nicht für die Dokumentation.
Während das EKN das Auftreten von Krebserkrankungen in einer definierten Bevölkerungsgruppe beobachtet und Aussagen zu Neuerkrankungsraten sowie zeitlichen und regionalen Häufungen trifft, erfasst das KKN alle Angaben zu Diagnose, Behandlung, Verlauf, inklusive Nachsorge von Krebserkrankungen einschließlich ihrer Frühstadien. Damit können auch Aussagen zur Qualität der Behandlung und zum Behandlungsverlauf getroffen werden.

Klinische Krebsregistrierung als Chance

Ein klinisches Krebsregister ist mehr als eine reine Datenbank: Durch die lückenlose Dokumentation des Erkrankungs- und Behandlungsverlaufs entsteht zunächst ein Datenschatz. „Wir wollen die Daten zum Sprechen bringen und diese zeitnah für die Mediziner so aufbereiten, dass sie mit Hilfe der zurückgespiegelten Daten ihr Handeln, das heißt die Ergebnisqualität von Krebstherapien, optimieren können“, hob der KKN-Geschäftsführer Tobias Hartz hervor. Ein erweiterter Nutzwert stelle sich mit der registerübergreifenden Verwendung von Übertragungsstandards ein – so könnten die relevanten Daten für eine transparente und sektorenübergreifende Darstellung der onkologischen Versorgungsqualität nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene herangezogen werden: „Unsere Daten können indes nur so gut sein wie die Meldungen, die uns von den Ärztinnen und Ärzten in Niedersachsen gemeldet werden.“ Da hierbei hochsensible Daten erfasst und gespeichert würden, werde dem Datenschutz von allen Seiten höchste Priorität eingeräumt. Alle Protagonisten sind sich dessen bewusst, dass der sichere, verantwortungsvolle und den aktuellen datenschutzrechtlichen Richtlinien entsprechende Umgang mit den Daten außer Frage steht.

Finanzierung

Der Aufbau der klinischen Krebsregistrierung wird durch das Land Niedersachsen finanziert. Hierfür wurden für die Jahre 2016 bis 2018 insgesamt 5,7 Mio. Euro im Haushalt veranschlagt. Die Deutsche Krebshilfe unterstützt den KKN-Aufbau mit Fördermitteln in Höhe von etwa 480.000 Euro. Nach einer bundesgesetzlichen Regelung zahlen die Krankenkassen eine Pauschale für die klinische Krebsregistrierung in Höhe von 90 Prozent der Betriebskosten für jeden im Routinebetrieb gemeldeten Neuerkrankungsfall. Dies sind gegenwärtig 131,18 Euro pro Fall. Die Kostenerstattung setzt voraus, dass die klinischen Krebsregister zahlreiche vom GKV-Spitzenverband vorgegebene Förderkriterien in vollem Umfang erfüllen. Die Krankenkassen erstatten auch die an die meldenden Einrichtungen (Arztpraxen und Krankenhäuser) zu zahlende Meldevergütung.  Für die auf das Land entfallenden zehn Prozent der Betriebskosten sowie die Kosten, die die Krankenversicherungsträger nicht erstatten (beispielsweise für die Erhebung und Verarbeitung landesspezifischer Daten und für den Betrieb einer Landesauswertungsstelle), sind für die kommenden Jahre im Landeshaushalt derzeit Mittel in Höhe von jeweils rd.
1,3 Mio. Euro veranschlagt.

Wie geht es weiter?

An den Probebetrieb schließt sich ab 1. Juli 2018 nahtlos der Routinebetrieb an; damit wird jede Ärztin und jeder Arzt sowie jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt in Niedersachsen, die oder der eine entweder bösartige Tumorerkrankung oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems hinreichend sicher diagnostiziert, behandelt oder eine Statusänderung im Verlauf (ggf. inklusive Tod durch die Tumorerkrankung) diagnostiziert, meldepflichtig an das KKN.

Beim KKN werden künftig alle Meldungen in einem webbasierten Melderportal elektronisch erfasst; das Melderportal wurde von insgesamt acht Bundesländern in einem Kooperationsverbund gemeinsam entwickelt und wird laufend weiter ausgebaut. Zwischen dem KKN und dem bereits bestehenden EKN erfolgt über eine gemeinsame Datenannahmestelle eine enge Zusammenarbeit, so dass nur eine Meldung für beide Register übermittelt werden muss.

Mitte Mai 2018 begann das KKN mit den Melderschulungen. Die Termine werden auf der Webseite des KKN veröffentlicht sowie über den KKN-Newsletter und die Kommunikationskanäle der Berufsverbände bekannt gegeben.
Im Hinblick auf die Zukunft verlieh Geschäftsführer Tobias Hartz seiner Hoffnung Ausdruck, dass „das KKN seine Rolle als Dienstleister für die Ärzteschaft und vor allem für die Patientinnen und Patienten“ erfolgreich im Sinne des gesetzlichen Auftrages erfüllen wird. Er bedankte sich für den gelungenen Start, der ohne die kompetente Unterstützung des Sozialministeriums, des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und ohne das Kernteam nicht möglich gewesen wäre.

KKN Klinisches Krebsregister Niedersachsen
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sutelstraße 2
30659 Hannover
0511 277897-0
info@kk-n.de
www.kk-n.de

Quelle: Presseinformation des KKN vom 27. Juni 2018.
Bildquelle: pixabay.com

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