Startseite BundesländerHessen „Inklusion bedeutet Chancengleichheit und ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ / Sozialminister Stefan Grüttner kündigt zweite Stufe des Programms „Initiative Inklusion“ an

„Inklusion bedeutet Chancengleichheit und ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ / Sozialminister Stefan Grüttner kündigt zweite Stufe des Programms „Initiative Inklusion“ an

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Hessische Landesregierung verbessert die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner gab heute in Wiesbaden den Startschuss zur Umsetzung des zweiten Bausteins des Bund-Länder-Programms „Initiative Inklusion“, mit dem die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. „Im Mittelpunkt der ‚Initiative Inklusion‘ steht die Berufsorientierung von schwerbehinderten Menschen. Mit dem zweiten Baustein des Programms sollen Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderungen in anerkannten Ausbildungsberufen geschaffen werden“, erläuterte Grüttner. Für einen guten Start in den Beruf sei die richtige Berufswahl Voraussetzung. „Nur wenn die Anforderungen des späteren Arbeitsplatzes und das Qualifikationsprofil der schwerbehinderten Bewerberin oder des schwerbehinderten Bewerbers zusammenpassen, kann eine langfristige Beschäftigung gelingen.“

Mit dem zweiten Baustein der „Initiative Inklusion“ sollen in Hessen jugendliche Auszubildende und deren Betriebe gefördert werden. Unterstützt werden Jugendlichen mit Behinderungen, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie einen Schwerbehindertenausweis besitzen oder von der Agentur für Arbeit gleichgestellt sind.

„Die ‚Initiative Inklusion‘ ist ein wichtiges Signal an junge Menschen. Die Regionaldirektion Hessen nimmt ihren sozialpolitischen Auftrag ernst und investiert jedes Jahr erhebliche Summen in die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Schulen, bei der Ausbildung und in Beschäftigung. Angesichts der Beschäftigungsquote von rund fünf Prozent in Hessen sind wir damit noch lange nicht am Ende unserer Bemühungen. Der zukünftige Bedarf an Arbeitskräften wird hoffentlich zu einem Umdenken vieler Betriebe führen und mehr Chancen auf einen regulären Arbeitsplatz für jungen Menschen mit Behinderungen bringen. Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft stärker die Teilhabe und weniger die Separation fördern und Menschen mit Behinderungen die Unterstützung zukommen lassen, die sie brauchen“, erklärte Dr. Frank Martin, Leiter der Regionaldirektion Hessen.

Die Förderung im zweiten Baustein der „Initiative Inklusion“ in Hessen bestehe aus zwei Komponenten, stellte Sozialminister Grüttner dar. So werde zum einen dafür Sorge getragen, dass eine Ausbildungsbegleitung für die Ausbildungsbetriebe eingerichtet wird, die bei der Inklusion der Auszubildenden mit Behinderungen umfassend unterstützt. Zum anderen gebe es die Möglichkeit, für die Dauer der Umsetzungsphase des zweiten Bausteins der „Initiative Inklusion“ eine Inklusionsprämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro zusätzlich zu den gesetzlichen Förderleistungen zu bekommen.

„Wie bereits bei der Umsetzung des ersten Bausteins der ‚Initiative Inklusion‘ setzt Hessen als einziges Bundesland auf die Erfahrungen der Berufsbildungswerke Nord- und Südhessen, die ihre über Jahrzehnte erworbenen Kompetenzen im Bereich der erfolgreichen beruflichen Orientierung, Berufsausbildung und -integration junger Menschen mit Behinderungen in den Prozess einbrachten“, hob Grüttner hervor. Auch beim zweiten Baustein der „Initiative Inklusion“ werde Hessen eng mit den Berufsbildungswerken zusammen arbeiten. „Die beiden Berufsbildungswerke werden die Jugendlichen mit Behinderungen intensiv begleiten und den potentiellen Auszubildenden und ihren möglichen künftigen Arbeitgebern bei der Realisierung der Ausbildungsplätze zur Seite stehen.“

„Wir sind sowohl für die Betriebe als auch die Auszubildenden da – ob es um die passende Besetzung der Ausbildungsplätze geht oder um individuelle Problemlösungen“, erklärte Renée Seehof, Geschäftsführerin des Berufsbildungswerks Südhessen. „So sollen Ausbildungsverhältnisse nicht nur entstehen, sondern auch möglichst ohne Abbrüche verlaufen und im Anschluss in eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt münden.“

„In einer inklusiven Gesellschaft ist für die inklusive Ausbildung ein wichtiger Bestandteil und bietet zahlreiche Chancen für junge Menschen mit Behinderungen und Betriebe. Wir werden die Chance nutzen, alle Beteiligten unterstützen und gemeinsam zeigen, dass inklusive Ausbildung funktioniert und für alle ein Gewinn ist“, freute sich Helmut Hausmann, Leiter des Berufsbildungswerks Nordhessen, über die Beteiligung des Berufsbildungswerks auch am zweiten Baustein der „Initiative Inklusion“ in Hessen.

Im Dezember 2011 hatte Hessen mit der Umsetzung des ersten Bausteins die Verwirklichung des Bund-Länder-Programmes „Initiative Inklusion“ begonnen. Das Programm wird durch den Ausgleichfonds bundesweit mit insgesamt 100 Millionen Euro finanziert. Der Ausgleichsfonds speist sich aus Mittel der Ausgleichsabgaben, die die Länder von Arbeitgebern erheben, welche die Pflichtquote nach § 71 SGB IX nicht erfüllen. Für Hessen stehen für die „Initiative Inklusion“ insgesamt 8 Millionen Euro für den Zeitraum 2012 bis 2016 zur Verfügung.

Die „Initiative Inklusion“ besteht aus folgenden Bausteinen:

– Baustein 1:
Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler: Gefördert werden Strukturen und Angebote, die Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bessere Möglichkeiten für eine berufliche Orientierung bieten. Zielgruppe in Hessen sind insbesondere Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Sinnesbehinderung, Körperbehinderung oder geistige Entwicklung. Der Baustein 1 hat eine Laufzeit von 2011 bis 2014.

– Baustein 2:
Betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher: Ziel ist, Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderungen in anerkannten Ausbildungsberufen zu schaffen. Der Baustein 2 hat eine Laufzeit von 2011 bis 2016. Berücksichtigt werden können Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2013 beginnen. Rückwirkend können auch Ausbildungsverhältnisse berücksichtigt werden, die in 2011 begonnen wurden.

– Baustein 3:
Arbeitsplätze für ältere arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen: Arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen mit Behinderungen über 50 Jahre sollen verstärkt in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Baustein 3 wird voraussichtlich zum Ende des Jahres umgesetzt.

„Die ‚Initiative Inklusion‘ kann nur in Kooperation mit allen am Eingliederungsprozess Beteiligten gelingen. So können wir zeigen, dass und wie die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann“, betonte Sozialminister Grüttner abschließend.

Weitere Informationen zur „Initiative Inklusion“ stehen unter www.hsm.hessen.de (Arbeit & Soziales / Menschen mit Behinderungen / Initiative Inklusion) oder www.bbw-suedhessen.de.

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