Startseite BundesländerBayern THOMAE: Gerechter Ausgleich beim Leistungsschutzrecht

THOMAE: Gerechter Ausgleich beim Leistungsschutzrecht

von Frank Baranowski
0 Kommentare

(LNP) Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage durch das Bundeskabinett erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht Stephan Thomae:

„Der Gesetzentwurf schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Verlagen auf der einen und gewerblichen Suchmaschinen und Aggregatoren auf der anderen Seite. Wer Verlagsinhalte zu eigenen gewerblichen Zwecken nutzen will, bedarf dafür künftig einer Erlaubnis der Verlage. Liegt diese nicht vor, kann der Verlag die Nutzung durch sein neues Recht untersagen. Dabei ist zwischen drei Gruppen zu unterscheiden:

Dritte, die Verlagsinhalte nicht gewerblich nutzen, werden von der Reform nicht tangiert und benötigen keine Erlaubnis.

Gewerbliche Suchmaschinen und gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten und als eigene Angebote anbieten (Aggregatoren), bedürfen für ihr Geschäftsmodell einer Erlaubnis. Ob die Erlaubnis dann an eine Gebühr gebunden ist, müssen die beteiligten Parteien in der Praxis selber festlegen. Hier erscheint eine weitere, in der bisherigen Debatte nicht ausreichend vorgenommene, Differenzierung zwischen reinen Suchmaschinen, die im Ergebnis nur Inhalte weitergeben wollen, und Aggregatoren, die aus den Inhalten der Verlage ein eigenes gewerbliches Angebot erstellen, denkbar.“

Andreas Dietrich
Pressesprecher der bayerischen FDP-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag
FDP Bayern
Rindermarkt 6
80331 München
Tel.: 089 / 126 009 – 25
Fax: 089 / 126 009 – 30
andreas.dietrich@fdp-bayern.de

Das könnte dir auch gefallen