Startseite BundesländerHessen Werraversalzung: Behauptungen der Hessischen Umweltministerin sind nicht haltbar

Werraversalzung: Behauptungen der Hessischen Umweltministerin sind nicht haltbar

von Frank Baranowski
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(LNP) Die hessische Umweltministerin behauptete in der letzten Sitzung des Umweltausschusses (Anm. am 23. August), dass es keinen Zusammenhang zwischen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Hessen, Thüringen und K+S vom Februar 2009, der Genehmigungspraxis hessischer Behörden und dem Mahnverfahren der Kommission gäbe. Dazu und zur Informationspolitik der Ministerin erklärt Marjana Schott, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Im Jahr 2009 wurde ein Vertrag zwischen den Ländern Hessen und Thüringen sowie K + S geschlossen, der die Kaliproduktion für die nächsten 30 Jahre sicherstellt, ohne zu regeln, wie die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einzuhalten ist.

Im November 2011 wurde erneut die Versenkung salzhaltiger Abwässer in den Untergrund durch das Regierungspräsidium Kassel genehmigt.

Jetzt mahnt die EU die Einhaltung der WRRL an, aber die Ministerin erklärt, es gäbe keinen Zusammenhang zwischen dem öffentlich-rechtlichen Vertrag und dem Mahnverfahren. Die Argumentation der Umweltministerin in Sachen Werraversalzung hält einer Überprüfung nicht stand.

DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag mahnt bereits seit 2009 an, dass durch die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über 30 Jahre festgeschriebene Entsorgungspraxis für Abfälle aus der Düngemittelproduktion […] K + S faktisch nicht mehr an die in der EU-WRRL festgelegten Fristen zur Erreichung eines guten ökologischen Gewässerzustandes gebunden [ist].

In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung selbst wird weder über ein Ende noch über quanti- und qualifizierende Festlegungen der Laugeneinleitung gesprochen.“ (DIE LINKE 6.3.2009, Drs 18/163)

„Genau dies ist aktuell in dem Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission vom 21.06.2012 einer der zentralen Kritikpunkte: Im Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft Weser – der auch das Land Hessen angehört – seien keine Fristen und keine Zwischenschritte zur Erreichung eines guten Gewässerzustandes festgelegt“, erklärt Dr. Walter Hölzel, Chemiker und Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. Darüber hinaus sei unklar, ob mit den genannten Maßnahmen überhaupt die Ziele der Wasserrahmenrichtline zu erreichen seien.

Schott: „Jetzt möchte die Ministerin diese Zusammenhänge nicht mehr sehen. Sie versucht zu kaschieren, dass die unter zweifelhaften Umständen zustande gekommene öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus 2009 von Anfang an gegen die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtline konzipiert war und der Sicherung kostengünstiger Entsorgungswege für K+S dienen soll.“

Die Ministerin selbst führte am 2. Juli 2012 aus, dass eine „unmittelbare Verbesserung im Werra-Weser-Fließgewässersystem aufgrund des Maßnahmenprogramms [von K+S] nicht zu erwarten“ sei. (Drs. 18/5792)

Walter Hölzel: „Bleibt die Hessische Umweltministerin bei Ihrer Haltung, steuert die Bundesrepublik auf ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu, welches in letzter Konsequenz auf eine Verurteilung zu Zwangsgeld hinausläuft. Damit ist weder der Umwelt geholfen, noch sichert es die Arbeitsplätze in der Kaliindustrie.“
 
Gezielte Nichtinformation durch Hessens Umweltministerin

Seit September 2009 sei bekannt, dass der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die fortgesetzte Einleitung salzhaltiger Abwässer vorliege. Die Hessische Umweltministerin hat eingeräumt, dass sie seit Anfang 2010 über die Nachfragen der EU-Kommission informiert und an der Erarbeitung der Stellungnahmen der Bundesregierung beteiligt gewesen sei.

„Die Ministerin hat es nicht für nötig befunden, das Parlament oder wenigsten die Abgeordneten des Umweltausschusses über diese Vorgänge zu informieren. Erst unsere Nachfragen brachten Details an die Öffentlichkeit. Vor dem Hintergrund, dass die Genehmigungen der umstrittenen Entsorgungspraxis durch hessische Behörden regelmäßig Gegenstand im Umweltausschuss waren, halten wir dies für eine gezielte Nichtinformation ,“ so Marjana Schott.
 
Im Notfall müssten die Umweltziele angepasst werden

Für den Fall, dass die in dem Bewirtschaftungsplan festgelegten Umweltziele nicht zu erreichen seien, müssten notfalls „weniger strenge Umweltziele festgelegt“ werden, so die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) am 23.08.2012.

Schott: „Dies käme einer umweltpolitischen Bankroterklärung der Landesregierung gegenüber K+S gleich.

Ginge es nach Puttrich, müsse nicht K+S muss seine Produktions- und Abfallentsorgungsverfahren nach der Umweltgesetzgebung ausrichten, sondern der Bewirtschaftungsplan soll an die kostengünstigen Entsorgungsverfahren des DAX-Konzerns angepasst werden – und das mit Genehmigungen der hessischen Behörden.

Es ist mehr als fragwürdig, ob die WRRL diesen Spielraum überhaupt zulässt.“

Thomas Klein
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
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