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19. Oktober 2024
Saarland

Nicht Gebühren, sondern Verbrennungspreise und Verträge sind Antragsgegenstand / Linksfraktion Pirmasens: Überprüfungsantrag MVA bei Landeskartellbehörde konkretisiert

(LNP) Am 21. August hatte die Linksfraktion Pirmasens eine Anfrage mit der Bitte um rechtliche Überprüfung der vom MHKW Pirmasens verlangten Verbrennungspreise und der zugrundeliegenden Verträge an das Landeskartellamt gerichtet. Die Betreibergesellschaft E.on Energy from Waste verlangt von den  ZAS Kommunen  einen  Verbrennungspreis inkl. Steuern, Umschlag- und Verwaltungskosten von 229,30 Euro pro Tonne (Pirmasenser Zeitung vom 28.02.2012), während an nichtverbandsangehörige Dritte nur der marktübliche Nettopreis von etwa 110 Euro pro Tonne weiterberechnet werden kann. Diese erhebliche Diskrepanz zwischen Marktpreis und dem Verbrennungspreis für verbandsangehörige Kommunen wie Pirmasens verstößt aus Sicht der LINKEN gegen das Wettbewerbsrecht und führt zu überhöhten Müllgebühren im ZAS-Gebiet.

Das Landeskartellamt hat am 30. August geantwortet und erklärt, dass die Kartellbehörde nicht für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Entgelten wie Müllgebühren zuständig ist.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion Pirmasens, Frank Eschrich: „Die Linksfraktion Pirmasens hatte die Landeskartellbehörde nicht gebeten, die Entgelte für die Beseitigung von Abfällen aus Privathaushalten zu prüfen. Uns ist bewusst, dass die Kartellbehörde keine öffentlich-rechtlichen Entgelte, wie beispielsweise Müllgebühren, überprüfen kann. Gegenstand unserer Anfrage und Bitte um Überprüfung waren vielmehr die Verbrennungspreise und die zugrundliegenden Verträge. Letztlich kann die Betreiberfirma die verlangten Verbrennungspreise diktieren und braucht keine Konkurrenz durch einen Mitbewerber am Markt zu befürchten, da die ZAS-Kommunen ihre Abfälle zur Entsorgung ausschließlich dem MHKW Pirmasens andienen müssen.

Dies widerspricht eindeutig § 19 (4) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dort heißt es u.a. : „Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen ungünstigere Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, als sie das marktbeherrschende Unternehmen selbst auf vergleichbaren Märkten von gleichartigen Abnehmern fordert, es sei denn, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt ist.“

Es ist aus Sicht der LINKEN eindeutig dokumentiert, dass im MHKW Pirmasens von den ZAS-Kommunen sehr viel höhere Verbrennungspreise abverlangt werden, als auf vergleichbaren Märkten von gleichartigen Abnehmern der Dienstleistung verlangt wird, wie beispielsweise dem Zweckverband Abfallverwertung Kaiserslautern (ZAK), der nur die marktüblichen 110, 75 Euro bezahlen muss. In einem weiteren Schreiben haben wir den Überprüfungsantrag deshalb nochmals konkretisiert und das Landeskartellamt erneut darum gebeten, sich der Sache anzunehmen.“

Frank Eschrich, DIE LINKE Pirmasens
Tel. Büro: 0631/89290211

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