Hinz: „Dorfentwicklung behält höhere Fördersätze von bis zu 90 Prozent“
(lnp) „Ich freue mich, dass Hessens Dörfer auch in 2022 von einer erhöhten Förderung profitieren, denn wir werden die Anhebung der Förderquote in der Dorfentwicklung im neuen Jahr fortsetzen“, kündigte die für die ländlichen Räume zuständige Umweltministerin Priska Hinz an.
Das Hessische Umweltministerium, zuständig für ländliche Räume, wird die in diesem Jahr erhöhten Förderquoten für kommunale Investitionen im Rahmen der Dorfentwicklung bis Ende 2022 fortzuführen. „Die hessischen Städte und Gemeinden in den ländlichen Räumen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Die Haushaltslage ist vielerorts unsicher und die Baukosten sind gestiegen. Wir brauchen aber Investitionen für attraktive Dörfer mit lebendigen Ortskernen. Deshalb unterstützen wir die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Hessens Dörfern mit Fördersätzen von bis zu 90 Prozent für kommunale Investitionen“, erläuterte Hinz.
Hessisches Förderprogramm Dorfentwicklung
Mit den Fördermitteln der Dorfentwicklung wird die Daseinsvorsorge und Innenentwicklung vor Ort gestärkt, werden Ortskerne und Spielplätze saniert und das bau- und kulturgeschichtliche Erbe erhalten. Der Höchstfördersatz für kommunale Maßnahmen liegt weiterhin bei 90 Prozent in finanzschwachen Kommunen. Im Durchschnitt werden bis 80 Prozent gefördert.
Im vergangenen Jahr flossen im Rahmen der Dorfentwicklung über 34 Millionen Euro in Hessens ländliche Räume, die zu Gesamtinvestitionen in Höhe von über 123 Millionen Euro geführt haben. Mit rund 15 Millionen Euro wurden kommunale Investitionen gefördert.
Derzeit sind in Hessen 109 ländliche Städte und Gemeinden mit insgesamt 959 Ortsteilen als Förderschwerpunkte im Programm Dorfentwicklung anerkannt. Sie alle profitieren von den weiterhin erhöhten Förderquoten. Im Jahr 2022 sollen bis zu 12 neue Kommunen in das Landesprogramm aufgenommen werden.
Weitere Informationen: https://umwelt.hessen.de/Laendliche-Raeume/Dorfentwicklung
Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 20.12.2021
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