Startseite BundesländerHessen Ausbildungsmöglichkeiten in der Altenpflege werden durch Änderungen im Hessischen Altenpflegegesetz weiterentwickelt / Sozialminister Stefan Grüttner: „Altenpflege und Altenpflegeberufe stärken – Fachkraftbedarf in der Altenpflege aktiv begegnen“

Ausbildungsmöglichkeiten in der Altenpflege werden durch Änderungen im Hessischen Altenpflegegesetz weiterentwickelt / Sozialminister Stefan Grüttner: „Altenpflege und Altenpflegeberufe stärken – Fachkraftbedarf in der Altenpflege aktiv begegnen“

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Hessische Landesregierung entwickelt die Ausbildungsmöglichkeiten zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer weiter. Das berichtete der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes im Hessischen Landtag in Wiesbaden. „Wir sorgen so dafür, dass die Altenpflege und die Altenpflegeberufe weiter gestärkt werden und sicher für die Zukunft aufgestellt sind“, so der Minister weiter. Damit begegne man in Hessen aktiv dem Fachkräftebedarf in der Altenpflege.
 
Die Landesregierung setze dabei nicht nur auf die Sicherstellung der Erstausbildung, sondern auch auf die Optimierung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. „Mit den vorliegenden Änderungen am Hessischen Altenpflegegesetz wird nun Menschen aus Drittstaaten die Möglichkeit eingeräumt, bei einer Altenpflegehilfeausbildung ihre Berufserfahrungen anerkennen zu lassen“, sagte Sozialminister Grüttner. Zudem haben sie künftig die Möglichkeit, zwischen einer Anpassungsmaßnahme, wie einem Lehrgang, und einer Eignungsprüfung zu wählen. Damit soll für interessierte Personen die Entscheidung erleichtert werden, sich für eine Tätigkeit in der Altenpflege in Deutschland zu entscheiden.
 
Zudem solle mit den Änderungen im Hessischen Altenpflegegesetz die Möglichkeit geschaffen werden, Berufserfahrungen oder die Erfahrungen einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung in Deutschland auf die Altenpflegehilfeausbildung anzurechnen, betonte Grüttner. Auch einschlägige berufliche Erfahrungen im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes können künftig angerechnet werden.
 
Zusätzlich solle durch mehr Einsatzmöglichkeiten im praktischen Teil der Ausbildung  die Chance eröffnet werden, ein breiteres Wissen im Laufe der Ausbildung zu erwerben, hob Grüttner hervor. Der praktische Teil der Ausbildung könne nun nicht mehr nur in stationären Einrichtungen oder bei ambulanten Diensten erfolgen, sondern auch in psychiatrischen Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung, in geriatrischen Rehabilitationskliniken, in Einrichtungen der offenen Altenhilfe und in Allgemeinkrankenhäusern. Bei allen Einsatzstätten gelte eine Mindestdauer von vier Wochen, um die Arbeit vor Ort intensiv kennen zu lernen, betonte der Sozialminister.
 
Außerdem werden mit der sogenannten „Modellklausel“ Möglichkeiten geschaffen, in der Altenpflegehilfeausbildung neue Ausbildungskonzepte zur Nachqualifizierung und zur Erschließung neuer Zielgruppen zu erproben. „Hier sind zum Beispiel Modelle für eine gemeinsame Ausbildung in der Krankenpflegehilfe- und Altenpflegehilfeausbildung denkbar“, berichtete Sozialminister Grüttner.
 
Bereits im Juni diesen Jahres hatte die Hessische Landesregierung mit der Aufhebung der Deckelung der Schulplatzförderung in der Altenpflegeausbildung einen wichtigen Akzent gesetzt, um dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegen zu wirken und so zu einer Entlastung der Pflegenden beizutragen. „Die Nachfrage nach Berufen im pflegerischen Bereich wird immer größer, so dass die Hessische Landesregierung hier ein Zeichen gesetzt hat und sich mit der Aufhebung der Deckelung der Schulplatzförderung sowohl für die älteren Menschen und eine sichere Pflege als auch für die jungen Menschen und ihre Aussichten auf einen gesicherten Arbeitsplatz eingesetzt hat“, betonte der Sozialminister.
 
Außerdem initiiere die Hessische Landesregierung gemeinsam mit der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit einen Modellversuch, in dem Fachkräfte aus dem europäischen Ausland für den Pflegesektor in Hessen angeworben werden sollen, kündigte Grüttner an.
 
Das Land Hessen setze sich darüber hinaus im Rahmen der Debatten zur weiteren Pflegereform und zur Einführung einer bundesrechtlich geregelten gemeinsamen Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege dafür ein, dass die Refinanzierungsbedingungen für die Kosten der Ausbildung auf solide und mit der Krankenpflege vergleichbare Säulen gestellt werden, unterstrich der Sozialminister. „Angesichts der nationalen Herausforderung, die mit dem steigenden Fachkraftbedarf verbunden ist, können die Kosten für die notwendige Ausweitung der Ausbildungskapazitäten nicht einseitig von den Ländern und Leistungserbringern sowie den Patientinnen und Patienten getragen werden. Der Bund sollte im Rahmen der Pflegeversicherungsreform die Einführung einer Finanzierungsregelung für die Altenpflegeausbildung prüfen“, stellte Grüttner abschließend fest.
 
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