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19. Oktober 2024
Sachsen-Anhalt

Rettungsdienstgesetz / Erben: Anhörung bestätigt notwendige Regelungen zu Notarztversorgung, Wasser- und Bergrettung

(LNP) In seiner heutigen Sitzung hat der Ausschuss für Inneres und Sport die kommunalen Spitzenverbände, die Leistungserbringer im Rettungsdienst sowie die Vertreter der Ärzteschaft bzw. der Krankenhäuser zum Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes angehört.

Am Anschluss an die Anhörung erklärte Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass eine stärkere Einbindung der in den Krankenhäusern tätigen Notärzte in die Notarztversorgung notwendig und geboten ist. Das war noch einmal ein deutlicher Hinweis aus der Praxis, der unsere bisherigen Überlegungen bestätigt hat.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist für uns als SPD die Konkretisierung der bislang im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Wasser- und Bergrettung. Dies haben auch die AOK, die kommunalen Spitzenverbände und die Praktiker der Wasser- und Bergrettung eingefordert. Wir werden daher auch in den weiteren Beratungen auf eine Regelung zur pflichtigen Vorhaltung einer Wasser- und wo geografisch notwendig Bergrettung dringen.“

Dr. Falko Grube
Pressesprecher
Landtag des Landes Sachsen-Anhalt
SPD-Landtagsfraktion
Domplatz 6 – 9 • 39104 Magdeburg
Telefon: 03 91/ 5 60 30 09
Fax: 03 91/ 5 60 30 24
falko.grube(at)spd.lt.sachsen-anhalt.de

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