Saarländisches Justizministerium stellt Maßnahmenbündel für Verbesserungen beim Kinder- und Opferschutz vor
Staatssekretär Roland Theis: „Wir haben die Kinder- und Opferinteressen im Blick, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auch stimmen!“
(lnp) Der saarländische Justizstaatssekretär Roland Theis stellt heute der Landespressekonferenz (LPK) ein umfangreiches Maßnahmenbündel für Verbesserungen beim Kinder- und Opferschutz vor. Opfer von Straftaten erhalten mit einer neuen Beauftragten für kindgerechte Justiz und Opferschutz eine zentrale Ansprechpartnerin und damit bessere Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Neben der kindgerechteren Ausgestaltung der Justiz bei kindlichen Verfahrensbeteiligten, für die die Beauftragte ebenfalls beratend zur Seite steht, werden auch Strukturen zur institutionalisierten Berücksichtigung der Perspektive betroffener Kinder ausgebaut.
Nicht zuletzt setzt sich das Saarland auch dafür ein, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im strafrechtlichen Schutz von Kindern verbessert werden. Staatssekretär Roland Theis: „Wir müssen den Schutz von Kindern und Opfern als ständige Aufgabe, sozusagen als Auftrag, verstehen und erfüllen. Deshalb bedarf es entsprechender Organisation, Strukturen und auch Gesetze. Ein Dreiklang, zu dem ich beitragen möchte.“
Kürzlich hat der Minister der Justiz Frau Agata Schubert zur Beauftragten für kindgerechte Justiz und Opferschutz beim Ministerium der Justiz des Saarlandes berufen. Sie ist zentrale Anlaufstelle für Minderjährige, soweit diese Beteiligte oder Betroffene gerichtlicher Verfahren sind, für Opfer von Straf- und Gewalttaten sowie Betroffene von Großschadensereignissen (terroristische Anschläge, Naturkatastrophen und Unglücke größeren Ausmaßes mit Personenschäden) und deren jeweilige Angehörige und Hinterbliebene. Hierdurch werden Opfer in der Wahrung ihrer Interessen und der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt. Außerdem steht die Beauftragte dem Ministerium wie auch der Justiz bei Fragen der kindgerechteren Ausgestaltung der Justiz bei kindlichen Verfahrensbeteiligten als unabhängige Beraterin zur Seite.
Staatssekretär Theis weiter: „Wenn wir Expertise und Sensibilität im Umgang mit Opfern von Straftaten und Kindern fordern, darf diese Forderung schließlich auch nicht vor denen Halt machen, die politische Verantwortung tragen. Wir waren in der Vergangenheit wiederholt in ganz konkreten Einzelfällen mit Fragestellungen und Sachverhalten befasst, bei denen rechtliche Entscheidungen die Rechte und Interessen von Kindern unmittelbar berührten. Dabei hatte ich das Glück, gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium der Justiz jeweils einzelfallbezogen eine bewusste Reflektion der Opfer- und Kindesinteressen vorzunehmen zu können.
Eine solche Reflektion möchte ich jedoch strukturell sicherstellen.“ Daher sind im Ministerium der Justiz Strukturen geschaffen worden, um in Verfahren, in denen Rechte oder Interessen von Kindern betroffen sind, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Entscheidungen zu treffen, die neben juristischer Expertise ausdrücklich interdisziplinär auch die psychologische und sozialpädagogische Bewertung der einzelnen Handlungsoptionen und deren Folgen in Bedacht nehmen. Aus diesem Grund wurde die ministerielle Fachaufsicht personell um psychologische und sozialpädagogische Expertise ergänzt. Hierdurch sollen Entscheidungen im Rahmen der Fachaufsicht auf der Basis einer ganzheitlichen Betrachtung getroffen werden.
Schließlich betont Staatssekretär Theis: „Strukturen und handelnde Personen können aber ihren Auftrag nur dann sachgerecht erfüllen, wenn auch die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen! Deshalb setzen wir als Saarland uns – auch mit eigenen Initiativen im Bundesrat – für eine Verbesserung der Rechtslage beim strafrechtlichen Kinderschutz ein. Hier haben die Reformen der vergangenen Legislatur nicht hinnehmbare Lücken gelassen!“ Hierfür hat die saarländische Landesregierung auf Initiative des Ministeriums der Justiz einerseits die Forderung des Bundesrats, Verurteilungen wegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie dauerhaft im sogenannten erweiterten Führungszeugnis auszuweisen, erneuert.
Dadurch soll Vereinen, Arbeitgebern und Institutionen in der Jugendarbeit die Möglichkeit verschafft werden, einschlägig vorbestrafte Straftäter vom beruflichen und ehrenamtlichen Umgang mit Kindern dauerhaft fernzuhalten. Zum anderen hat die saarländische Landesregierung heute beschlossen, eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen, mit der die Betreiber von Plattformen im Internet zur Verbreitung von Kinderpornographie dem enorm hohen Unrecht angemessen bestraft werden können.
Quelle: Ministerium der Justiz, 11.03.2022
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