Startseite BundesländerHessen Kommunales Abgabengesetz / Alexander Bauer: „Bürgerfreundliches Kommunalgesetz bringt zahlreiche Verbesserungen“ – „Gerechtere Beiträge und Förderung der kommunalen Zusammenarbeit“

Kommunales Abgabengesetz / Alexander Bauer: „Bürgerfreundliches Kommunalgesetz bringt zahlreiche Verbesserungen“ – „Gerechtere Beiträge und Förderung der kommunalen Zusammenarbeit“

von Frank Baranowski
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(LNP) „Kommunen brauchen Rechtsgrundlagen, die ihnen ein hohes Maß an Flexibilität und Orientierung am Bürger ermöglichen. Hessen bekommt nun eines der modernsten Kommunalgesetze Deutschlands. Die nun vorgesehenen Gesetzesänderungen bringen für unser bürgerfreundliches Kommunalgesetz weitere zahlreiche Verbesserungen. So schützt insbesondere die Einführung so genannter wiederkehrender Straßenbeiträge den Bürger vor zu hohen Einmalbelastungen und ermöglicht eine faire Verteilung der Abgabenlast auf viele Schultern und viele Jahre. Die jeweilige Kommune kann darüber hinaus selbständig entscheiden, ob sie hiervon Gebrauch machen möchte. So ist ein hohes Maß an Flexibilität gewährleistet“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Bauer, anlässlich der Einbringung eines Änderungsgesetztes (Drs. 18/6157) zum Gesetzentwurf Kommunales Abgabengesetz (KAG).

„Nach der Anhörung war deutlich: Entscheidend ist, dass hierfür eine rechtssichere Lösung vorliegt, die auf die aktuelle Rechtsprechung reagiert. Daher wird künftig das Abrechnungsgebiet für die wiederkehrenden Straßenbeiträge funktional zusammenhängende Verkehrswege, bestenfalls in einem Ortsbezirk oder gesamten Ortsteil sein können. Die Grundstückseigentümer in einem Ortsteil oder einen Ortsbezirk bilden eine historisch gewachsene oder politische Einheit“, so Bauer in seiner Begründung.

Der CDU-Politiker verwies darüber hinaus auf eine weitere wichtige Neuerung für die Kommunen. „Künftig wird auch die Rechtsform der interkommunalen Zusammenarbeit um die Rechtsform der gemeinsamen kommunalen Anstalt ergänzt. Gemeinden und Landkreise können so zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts unter ihrer gemeinsamen Trägerschaft errichten oder umwandeln. Dies hilft Kommunen, Effizienzvorteile zur Entlastung der Haushalte und zugunsten der Bürger zu nutzen“, so Bauer.
 
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