Startseite BundesländerBayern Grüne Jugend Bayern: Ministerin Merk verkennt den Sinn von Jugendstrafrecht

Grüne Jugend Bayern: Ministerin Merk verkennt den Sinn von Jugendstrafrecht

von Frank Baranowski
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(LNP) Am vergangenen Donnerstag, 13.9., wurde die Strafverfolgungsstatistik 2011 vorgestellt. Justizministerin Merk (CSU) erklärte dazu, dass sie es für bedenklich hält, dass im Jahr 2011 ca. drei Viertel der Urteile über Heranwachsende (also 18 bis 20 Jährige) nur nach dem Jugendstrafrecht verhängt wurden. Sie forderte deshalb eine konsequentere Anwendung des Erwachsenenstrafrechts und eine Erhöhung der Jugendarresthöchstdauer auf drei Monate.

„Die Forderungen von Justizministerin Merk sind höchst bedenklich.“, erklärt Regina Prade, Sprecherin der Grünen Jugend Bayern „Sie begründet ihre Forderung nach einer konsequenteren Anwendung des Jugendstrafrechts damit, dass ihrer Ansicht nach nicht die Mehrheit der Heranwachsenden unreif sein kann und verfehlt damit den Kern des Jugendstrafrechts: es wird nämlich nicht nur bei mangelnder Reife der Heranwachsenden angewandt, sondern auch bei Gesetzesverstößen, die für Jugendliche typisch sind. Dies sind Punkte, die von Gerichten in jedem Fall abgewägt werden, Frau Merk stellt jedoch ohne weitere Überlegungen eine so weitreichende Forderung.“

Florian Wilsch, Sprecher der Grünen Jugend Bayern ergänzt dazu: „Besonders die Forderung, die Höchstdauer des Jugendarrests zu verdreifachen, ignoriert den Charakter des Jugendarrests: er ist keine Jugendstrafe, sondern ein Zuchtmittel, das Jugendliche erziehen soll – gerade deshalb soll er Jugendliche nicht zu stark in Ausbildung oder Beruf einschränken. Ein dreimonatiger Arrest hat mit diesen Gedanken nichts mehr zu tun.
Anstatt sich Gedanken über wirkliche Verbesserungen im Jugendstrafrecht zu machen, verbleibt Justizministerin Merk damit bei plumpen Forderungen nach der Verschärfung von Sanktionen. Gute Rechtspolitik sieht anders aus!“

Florian Wilsch
Vorstandssprecher
GRÜNE JUGEND Bayern
mail: florian.wilsch@gj-bayern.de
Landesgeschäftsstelle
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www.gj-bayern.de

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