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Bundesrat/Pflegereform / Dreyer: Kritik an Pflegereform bleibt

von Frank Baranowski
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(LNP) „Das heute im Bundesrat auf der Tagesordnung stehende Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) wird seinem Namen nicht gerecht und offenbart, dass die Bundesregierung pflegepolitisch gescheitert ist“, sagte Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz. „Unsere Kritik gilt auch nach den Beratungen im Bundestag unvermindert fort. Versäumt wurde, zentrale Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen anzugehen. Dringend notwendig sind die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung. Gleichzeitig haben die Koalitionsfraktionen im Bundestag mit der im Gesetz vorgesehenen staatlichen Förderung einer privaten Pflegezusatzversicherung einen völlig falschen Weg eingeschlagen. Dieses Vorhaben nutzt in erster Linie der Versicherungswirtschaft, ein weiteres Beispiel für die Klientelpolitik dieser Bundesregierung“, so die Ministerin.

Nachdem bereits im Januar und Mai 2009 allgemein anerkannte Vorschläge für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgelegt wurden, habe Bundesgesundheitsminister Bahr erst im Jahr 2012 erneut ein Expertengremium einberufen, um weitere Umsetzungsfragen zu diskutieren. Auch die Debatte über eine zukunftssichere Finanzierung der Pflegeversicherung werde in die nächste Legislaturperiode verschoben.

„Anstatt die zunehmend als überholt wahrgenommene Aufspaltung der Pflegeversicherung in eine große Solidargemeinschaft und eine kleine Privatversicherung als Rückzugsmöglichkeit für Besserverdienende zu beenden, erreicht die staatliche Förderung von Pflegezusatzversicherungen wieder vor allem die Besserverdienenden. Denn Einkommensschwächere werden sich die Zusatzversicherung trotz Förderung nicht leisten können. Eine zukunftsfeste und sozial gerechte Finanzierung der Pflege sehe ich nach wie vor in der Bürgerversicherung“, erklärte Malu Dreyer.

„Wenn aufgrund der Verzögerungstaktik der Bundesregierung schon nicht über die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Bürgerversicherung beraten werden kann, so wollen wir zumindest erreichen, dass die Förderung der Pflegezusatzversicherung nicht Realität wird. Das dafür vorgesehene Geld ist im System der gesetzlichen Pflegeversicherung weit besser aufgehoben. Deshalb unterstützt die Landesregierung die Anrufung des Vermittlungsausschusses“, sagte die Ministerin.

Ein weiterer Grund für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist, dass lediglich ein Bruchteil der Länderforderungen berücksichtigt worden sind. In der Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 2012 hatten die Länder an über vierzig Stellen Änderungen an dem Gesetz gefordert. „Auch wenn verschiedene vorgesehene Leistungsverbesserungen von der Intention her zu begrüßen sind, haben die Länder zu Recht darauf hingewiesen, dass für eine gute Umsetzung dieser Verbesserung an vielen Stellen nachjustiert werden muss. Deutlich wird dies beispielsweise bei der neuen Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen; ein Thema, das Länder und Kommunen intensiv beschäftigt, um vor Ort eine  vielfältige und bedarfsgerechte Angebotsstruktur zu schaffen. Wenn sie  – wie jetzt vorgesehen – bei der Vergabe der Anschubfinanzierung durch die Pflegekassen nicht mitentscheiden können, sehe ich die Gefahr, dass diese Mittel an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort vorbei investiert werden. Eine eigentlich gute Idee hätte auf Hinweis der Länder noch deutlich besser gemacht werden können“, so die Ministerin.

Annelie Zimmer
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