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Rechtsausschuss fordert Rehabilitation verurteilter Homosexueller

von Frank Baranowski
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(LNP) Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat heute einen Antrag der Länder Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen beschlossen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung Homosexueller zu ergreifen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verurteilt wurden.

Justizsenatorin Jana Schiedek:  „Die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller ist ein trauriges und beschämendes Kapitel deutscher Geschichte. Bisher wurden nur die entsprechenden Urteile aufgehoben, die unter nationalsozialistischer Herrschaft ergangen sind. Dies ist inkonsequent und widersprüchlich. Die Bundesregierung muss endlich weitere Maßnahmen zur Rehabilitierung der Betroffenen treffen.“

In der Bundesrepublik waren bis in das Jahr 1969 einvernehmliche homosexuelle Handlungen strafbar (§§ 175, 175a StGB). Forschungen gehen von circa 50.000 schwulen Männern aus, die wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Im Jahre 2002 wurden pauschal diejenigen Urteile aufgehoben, die unter nationalsozialistischer Herrschaft gegen Homosexuelle (§§ 175, 175a StGB) ergangen waren. Im Übrigen steht eine Rehabilitierung aus.

Dr. Sven Billhardt
Behörde für Justiz und Gleichstellung, Pressestelle
Tel. 040 42843 3143, Fax: 040 427943 258
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

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