Startseite BundesländerSchleswig-Holstein Christopher Vogt: Dänen-Ampel auf falschem Kurs

Christopher Vogt: Dänen-Ampel auf falschem Kurs

von Frank Baranowski
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(LNP) In seiner Rede zu TOP 8 (Gesetzentwurf über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Der jetzt von der Dänen-Ampel vorgelegte Gesetzentwurf ist sicher gut gemeint, aber leider nicht gut gemacht. Das Positive vorweg: Sie ändern in Artikel 2 konsequenterweise auch das Mittelstandsförderungsgesetz, aber den Vorrang der privaten Leistungserbringung, den Sie immer so heftig kritisiert haben, wollen Sie interessanterweise nicht mehr streichen. Ich weiß nicht, ob das jetzt ein Versehen oder späte Einsicht ist. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt das auf jeden Fall.

Der Entwurf der Dänen-Ampel legt die Grundlage zur Schaffung eines bürokratischen Monstrums, das am Ende nur den großen Unternehmen in die Hände spielen wird. Das lokale Handwerk und die Mittelständler in unserem Land werden bei der korrekten Anwendung des Gesetzes kaum eine faire Chance haben, um die von Ihnen geforderten Maßnahmen auch entsprechend belegen zu können.

Die in Paragraph 17 des Gesetzentwurfes geforderte umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung wird heute schon ausreichend beachtet. Schon heute plant doch keine Behörde ein Gebäude, indem sie nicht versucht, die späteren Betriebs- und Heizkosten so niedrig wie möglich zu halten. Da kann man auf den gesunden Menschenverstand unserer Beamten vertrauen. Sie brauchen dafür eine ganze Seite mit acht Absätzen, weil Sie sich im Klein-Klein verfangen.

Mit ihrem Gesetzesentwurf versprechen sich die regierungstragenden Fraktionen ja vor allem die Verringerung der Aufstockungen, weniger Menschen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind und höhere Steuereinnahmen. Das sind – für sich genommen – alles sehr edle Ziele. Diese Ziele werden jedoch nach der Umsetzung des Entwurfes – wenn überhaupt – nur ansatzweise erreicht.

Interessant ist auch, dass Wirtschaftsminister Reinhard Meyer bereits öffentlich verkündet hat, dass dieses Gesetz höhere Kosten für das Land verursachen würde. Aus diesem Grund lässt die Dänen-Ampel in ihrem Entwurf ja auch Städte und Gemeinden außen vor, weil sie die zusätzlichen Kosten, die ansonsten durch die Konnexität auf das Land zukommen würden, nicht auch noch tragen wollen. Das ist zwar irgendwie verständlich, aber eben auch sehr inkonsequent.

Die Debatte über die gesetzliche Festlegung von Mindestlöhnen hat uns in diesem Hause ja sehr oft beschäftigt. Wie Sie alle wissen, sind wir mehr als nur skeptisch, wenn es darum geht, die Höhe von Löhnen per Gesetz festzulegen.

Während die ersten Gesetzesentwürfe von SSW und der SPD noch keinen gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertür vorsahen und sich lediglich auf die tarifvertraglich geltende Regelung vor Ort bezogen, brachten die Grünen erstmals die politische Festsetzung von Mindestlöhnen in diese Debatte ein. Die Fraktion der Grünen hatte in ihrem Änderungsantrag zu dem durch FDP und CDU novellierten Mittelstandsförderungsgesetz vorgeschlagen, den Mindestlohn für die Beschäftigten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bei 7,50 Euro festzulegen. Das war im Januar 2011.

Dann muss in den zehn nachfolgenden Monaten irgendetwas Wichtiges passiert sein, denn bereits im November 2011 haben SPD, SSW und eben auch die Grünen einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem sie gemeinsam einen flächendeckenden und gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro gefordert haben. Der aufziehende Wahlkampf hatte den Mindestlohn der Grünen anscheinend erhöht.

In Ihrem jetzigen Entwurf sehen Sie einen Mindeststundenlohn von 8,88 Euro vor statt den vom DGB Nord vorgeschlagenen 8,90 Euro. Diese zwei Cent hätten nun auch nicht viel geändert. Dieser Meinung waren wohl auch die Kollegen Harms und Dr. Tietze, die am 30. August per Pressemitteilung noch einen Mindestlohn von 8,92 Euro versprochen hatten.

Die Koalition legt den gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertür also nun mit 8,88 Euro politisch fest. Anschließend soll jedoch eine paritätisch besetzte Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern feststellen, was ein repräsentativer Tarifvertrag und Lohn ist. Letzteres halten wir für vernünftig! Wir stellen uns jedoch die Frage, warum eine solche Kommission den Mindestlohn nicht bereits zu Beginn festlegen soll, was die etablierte Tarifpartnerschaft stärken würde.

Wir werden im Wirtschaftsausschuss eine sorgfältige Beratung des Gesetzesentwurfs angehen müssen, damit er nicht nur politisch, sondern auch rechtlich abgeklopft wird und als späteres Gesetz auch vor den Gerichten Bestand haben kann. Das Argument, dass wir letztlich nur dem Beispiel anderer Bundesländer folgen würden, ist kein ausreichender Beleg für Rechtssicherheit. Ein Gesetz, welches vor den Gerichten wieder abgeräumt wird, hilft auch niemandem. Nicht den Beschäftigten, nicht den Unternehmern und schon gar nicht der Politik. Idealerweise müssen wir einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und des Landes finden. Ich bin nicht davon überzeugt, dass Ihr Entwurf dieser Ausgleich sein kann. Die FDP-Landtagsfraktion hält den Gesetzentwurf der Dänen-Ampel im Großen und Ganzen für kontraproduktiv und verzichtbar.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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