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12. November 2024
Schleswig-Holstein

Christopher Vogt: Unausgewogenes Urheberrecht endlich an das 21. Jahrhundert anpassen

(LNP) In seiner Rede zu TOP 28 und 42 (Digitale Gesellschaft ermöglichen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können mittlerweile all diejenigen haftbar gemacht werden, aus deren Netzwerken heraus illegale Aktivitäten ausgeübt werden. Das hat Auswirkungen: Viele Gaststätten, Bäckereien und Cafés haben wegen des möglichen Haftungsrisikos ihre Funknetze für Kunden und Dritte geschlossen. Die WLAN-Betreiber können nach gegenwärtiger Rechtslage, anders als etwa die kommerziellen Anbieter von DSL-Verbindungen, für alles haftbar gemacht werden, was über ihre Netze geschieht, auch wenn diese von der Tat selbst keine Kenntnis hatten. Investitionen in den Komfort und die Attraktivität der Geschäfte liegen jetzt brach. Damit ist niemandem gedient. Anstatt die Funknetze wie bisher ihren Kunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, werden die Netzwerke deshalb nicht selten stillgelegt und können von den Kunden und von Dritten nicht mehr genutzt werden.

Die gegenwärtige Rechtslage passt für die FDP-Landtagsfraktion mit einer digitalen Gesellschaft nicht zusammen. Eine digitale Gesellschaft ist nicht möglich, wenn der Bäcker, der es seinen Kunden ermöglicht, das Internet während des Aufenthalts in seinem Geschäft unentgeltlich zu nutzen, für eventuelle Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden kann. Die Hot-Spots von kommerziellen Anbietern wiederum, die möglicherweise nur wenige Meter von dem jeweiligen Geschäft entfernt liegen, haften in solchen Fällen nicht. Das ist unausgewogen.

Dieses Parlament kann nicht geschlossen für einen schnelleren Ausbau des Breitbandnetzes einstehen und anschließend zulassen, dass eine solche Rechtslage die Entwicklung in unserem Land nachhaltig ausbremst.

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung deshalb dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Bürger und Gewerbetreibende, die einen unentgeltlichen Internet-Zugang über ein lokales Funknetz anbieten, bei Urheberrechtsverletzungen zukünftig haftungsrechtlich mit kommerziellen Anbietern gleichgestellt werden.

Mit großer Freude habe ich vernommen, dass die Landesregierung dem Antrag der FDP-Landtagsfraktion zustimmen und – wie von uns vorgeschlagen – eine entsprechende Initiative der Landesregierung auf den Weg bringen möchte.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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