Startseite BundesländerSchleswig-Holstein Dr. Heiner Garg: Schulgesetzänderung sauber gegenfinanzieren

Dr. Heiner Garg: Schulgesetzänderung sauber gegenfinanzieren

von Frank Baranowski
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(LNP) In seiner Rede zu TOP 6 und 27 (Gesetzentwurf und Entschließungsantrag zur Änderung des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes) erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

„Mit unserem Gesetzesentwurf zur Änderung des Schulgesetzes möchten wir für die schleswig-holsteinischen Kommunen einen finanziellen Ausgleich für die Beschulung von Hamburger Schülern durch schleswig-holsteinische Schulen erreichen.

Durch diese Schulgesetzänderung werden zusätzliche Zahlungen an die betroffenen Kommunen in Höhe von rund 360.000 Euro notwendig. Dabei darf aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion der Bildungsetat jedoch nicht stärker belastet werden. Das Geld muss also von anderer Stelle kommen. Die FDP-Landtagsfraktion unterbreitet der Landesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf auch gleich Einsparvorschläge, um die benötigten Mittel bereitstellen zu können.

Einen Betrag zur Gegenfinanzierung soll das Einsparen des zusätzlichen Staatssekretärspostens leisten. Ein zusätzlicher Staatssekretär, der analog zu B9 vergütet wird, verursacht allein in dieser Legislaturperiode Kosten von über 565.000 Euro. Und da im neuen Haushalt eine entsprechende zusätzliche Stelle im Stellenplan geschaffen werden soll und auch eine Verbeamtung geplant ist, kommen die Pensionslasten noch hinzu. Dabei ist ausgerechnet der Aufgabenbereich dieses zusätzlichen Staatssekretärs ausgesprochen klein und überwiegend durch den Bundesgesetzgeber vorgegeben.

Presseberichten zufolge haben die regierungstragenden Fraktionen diesen Posten nicht aus sachlich-inhaltlichen Gründen geschaffen, sondern allein aufgrund der Machtarchitektur innerhalb Ihrer Koalition. Die Landesregierung hat Ihre Verwaltung unnötigerweise und ohne einen inhaltlichen Grund aufgeblasen. Dabei war es der heutige Ministerpräsident Torsten Albig, der im Wahlkampf noch ‚weniger Verwaltung‘ gefordert hatte. Dies scheint jedoch nicht für sein eigenes Umfeld zu gelten.

Zeigen Sie, Herr Ministerpräsident, dass dies nicht nur starke Worte waren! Verzichten Sie auf den zusätzlichen Staatssekretär! Noch besteht Handlungsspielraum, noch sind keine Pensionsansprüche entstanden!

Die FDP-Landtagsfraktion hat weitere Anregungen zur Gegenfinanzierung in ihrem Antrag ausgeführt. So lassen sich die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien um 15 Prozent kürzen. Dies gilt insbesondere für Publikationen, die sich an ein kleines ausgewähltes Fachpublikum wenden, die nicht länger als Hochglanzdruck veröffentlicht werden müssen. Auch die Zeitschrift ‚Der Landtag‘ ließe sich ausschließlich online publizieren.

Des Weiteren: Kürzung bei den Kosten für Sachverständige – gerade im Zusammenhang mit Beratern kommt es immer wieder zu Beanstandungen des Landesrechnungshofes – und Streichung der zuchtfördernden Maßnahmen der Tierproduktion – mit Ausnahme von Bienenzuchterzeugnissen. Dieses ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion elementar für die Landwirtschaft und die Versorgung mit Nahrungsmitteln.

Die FDP-Landtagsfraktion appelliert an die Landesregierung, die vorgeschlagenen Einsparvorschläge anzunehmen und die schleswig-holsteinischen Gemeinden im Hamburger Umland zu entlasten.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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