(LNP) In der Anhörung zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen haben Sachverständige heute bestätigt, dass der vorliegende Gesetzentwurf nur halbherzig die Rechte zur Anerkennung erfüllt. Dazu erklärt Barbara Cárdenas, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Der Gesetzentwurf ist ein Eingeständnis dafür, dass die Landesregierung noch weit entfernt davon ist, Migrantinnen und Migranten gleiche Rechtsansprüche einzuräumen, wenn sie beispielsweise ihre Lehrerqualifikation anerkannt bekommen wollen. Dies ist aber angesichts des Lehrermangels dringend erforderlich
Ebenso sieht das Gesetz, anders als in NRW und Hamburg, keinen Anspruch für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Berufsqualifikationen auf eine Beratung zur Anerkennung Ihrer Qualifikationen vor.“
Es sei von zentraler Bedeutung, dass ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren und die Möglichkeit der Teilanerkennung gleichermaßen für EU-Bürger und Bürgerinnen als auch für Drittstaatler eingeführt werde, so Cárdenas.
Cárdenas: „Völlig vernachlässigt wird, dass der Bedarf an Nachqualifikation enorm hoch ist und ein flächendenkendes Angebot nicht existiert. Auch ist die einheitliche Finanzierung sowohl der Anerkennungsverfahren als auch der ergänzenden Nachqualifizierung bislang völlig offen. Fazit: Es bleibt noch einiges nachzuarbeiten, bis dieser Entwurf verabschiedet werden kann.“
Thomas Klein
Pressesprecher
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