(LNP) „Die Berücksichtigung einer menschenverachtenden Motivation ist bei der Strafzumessung richtig und wichtig. Sie ist jedoch bereits nach geltendem Recht möglich“, erklärt Gabi Piontkowski anlässlich der Diskussion zur Strafverschärfung bei Hasskriminalität. Sie reagiert damit auf einen Vorstoß der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
So sieht Paragraf 46 des Strafgesetzbuches ausdrücklich vor, dass die aus der Tat sprechende Gesinnung und die Beweggründe der Tat bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Die CDU-Abgeordnete wirbt um das Vertrauen in die Justiz: „Die Richter wägen in jedem Einzelfall sehr sorgfältig die Umstände ab, die für und gegen den Täter sprechen. Wer mit einem Urteil nicht einverstanden ist, kann zudem Rechtsmittel einlegen.“
Hasskriminalität muss konsequent geahndet werden, stellt Gabi Piontkowski klar. „Die Grünen tragen mit ihrer Symbolpolitik allerdings nicht zu einem besseren Ergebnis bei. Entscheidend für die Bekämpfung von Straftaten aus menschenverachtender Motivation heraus ist, dass Polizei und Justiz die personellen und strafprozessualen Möglichkeiten hierfür haben“, sagt Piontkowski. Deshalb ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung, die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, beispielsweise bei Online-Telefonaten, dringend erforderlich. Auch der Prävention komme in diesem Bereich eine große Bedeutung zu, so die CDU-Abgeordnete.
Gunnar Meister
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