(LNP) „Die FDP lehnt gesetzliche Änderungen als schädlichen Eingriff in die Privatautonomie aller Beteiligter ab. Für die Maklergebühren bei Verkauf und Vermietung von Wohnraum muss weiterhin der bewährte Grundsatz der Vertragsfreiheit gelten. Niemand ist gezwungen eine Wohnung über einen Makler zu mieten, aber es macht oftmals Sinn durch einen neutralen Dritten einen ausgewogenen Mietvertrag vorbereiten zu lassen.
Ein Vermieter muss in seiner Entscheidung grundsätzlich frei sein, seine Wohnung entweder selbst anzubieten oder einen Makler zu beauftragen. Diese Wahlfreiheit steht auch den Mietern zu. Wer die Maklerkosten trägt, kann nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit frei vereinbart werden. Möglich ist auch, dass sich die Beteiligten die Maklerkosten je zur Hälfte teilen. Eigentümer und Mieter können vor Abschluss des Mietvertrages prüfen, ob sie bereit und imstande sind, die Provision zu zahlen. In Ballungsräumen wo Wohnungsknappheit herrscht, preisen die Vermieter die Maklerkosten selbstverständlich in die Wohnungsmieten ein, was steigende Mieten für die Wohnungssuchenden bedeuten würde. Da Maklerkosten bei beruflich bedingtem Umzug von der Steuer absetzbar sind, Mietkosten i.d.R. aber aus versteuertem Einkommen zu zahlen sind, würden die Mieter doppelt bestraft werden.
Der SPD-Vorstoß soll vor allem von eigenen Versäumnissen ablenken und schadet dem Wohnungsmarkt in Deutschland. Anstatt auch mit eigenen Investitionen den Wohnungsbau kräftig anzukurbeln, werfen die SPD- regierten Länder lediglich wohnungspolitische Nebelkerzen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum liegt sicher nicht an Maklern oder Vermietern sondern an einer verfehlten Landespolitik!“
Ansprechpartnerin:
Petra Meiser
Pressesprecherin FDP-Saar
petra.meiser@fdp-saar.de