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18. Oktober 2024
Niedersachsen

Ministerpräsident David McAllister spricht im Bundesrat: „Die nationale Aufsicht über die Sparkassen und Volksbanken hat sich bewährt“

(LNP) Der Bundesrat hat heute eine kritische Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission, die Bankenaufsicht in Europa auf die Europäische Zentralbank (EZB) zu übertragen, beschlossen.
Hintergrund der Stellungnahme ist, dass die Bundesländer es zwar grundsätzlich begrüßen, dass eine grenzüberschreitende Finanzaufsicht künftige Schieflagen der Banken vermeiden soll. Der Vorschlag der EU-Kommission geht nach Ansicht der Länder jedoch weit über das hinaus, was sinnvoll ist. 
 
Ministerpräsident David McAllister sprach dazu im Bundesrat. Er sagte:
„Nachdem wir dieses Jahr schon ESM und Fiskalpakt auf den Weg gebracht haben, steht heute der Verordnungsvorschlag für eine Europäische Bankenaufsicht auf der Tagesordnung.
Die Einführung der Europäischen Bankenaufsicht begrüßt Deutschland ausdrücklich. Sie ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass zukünftig Banken im Notfall direkt durch den ESM rekapitalisiert werden können. Damit stellt sie einen weiteren, wichtigen Baustein dar, um das Vertrauen in die Stabilität der Eurozone wiederherzustellen.“
 
Die Krise habe gezeigt, dass einige systemrelevante, grenzüberschreitend tätige Kreditinstitute die wirtschaftliche Entwicklung und die finanzielle Stabilität in der Europäischen Union gefährdet hätten. Deshalb müssten sie überwacht werden. Allerdings sehe der Verordnungsvorschlag der Kommission zur Bankenaufsicht nicht nur die Kontrolle der systemrelevanten, grenzüberschreitend tätigen Kreditinstitute durch die EZB vor.
 
Der Ministerpräsident erklärte:
„Dieser Vorschlag geht vielmehr weit darüber hinaus. So sollen zukünftig alle zirka 6000 Banken der Eurozone zentral von der EZB beaufsichtigt werden. Im Klartext hieße das: Die EZB soll für jede kleine oder mittlere Bank in Deutschland die unmittelbare Aufsichtsbefugnis erhalten – egal ob es sich um eine Sparkasse, Genossenschaftsbank, Förderbank oder kleine Privatbank handelt. Das ist weder zweckmäßig noch dient es der europäischen Finanzstabilität.“
 
Nach der Lehmann-Pleite und in der Eurokrise seien gerade die Sparkassen und ebenso die Genossenschaftsbanken ein „Fels in der Brandung“ gewesen.
 
„Sie waren eben nicht Ursache und Auslöser der Bankenkrise. Im Gegenteil. Nun sollen sie aber den gleichen Regularien unterworfen werden, wie sie für die Verursacher der Krise angemessen sind. Damit schießt die Kommission weit über das Ziel hinaus“, kritisierte David McAllister.
 
In Deutschland habe sich die nationale Aufsicht über kleine und mittlere Banken bewährt. Vorteile einer europäischen Aufsicht seien in diesem Zusammenhang nicht erkennbar.
Die vorgesehene Einbindung der nationalen Aufsichtsbehörden ändere daran nichts. Denn die Kommission strebe ein Letztentscheidungsrecht der EZB in allen wichtigen Fragen an. Durch dieses Konstrukt bestehe die Gefahr der Marktferne und dass wichtige Entscheidungen verzögert werden.
Außerdem würde seitens des Deutschen Bundestages, unter anderem vom Wissenschaftlichen Dienst, und den deutschen Sparkassen bezweifelt werden, dass für diesen Verordnungsentwurf der Kommission überhaupt eine ausreichende Rechtsgrundlage vorläge.
 
Die aktuelle Krise habe vielfältige Ursachen. Eine sorgfältige Analyse stehe vor der Verkündung von Maßnahmen. Zu einer sorgfältigen Analyse gehöre auch, pauschale Vergleiche zu vermeiden. Sparkassen seien nicht gleich Sparkassen. So verbiete es sich beispielsweise im Hinblick auf die finanziellen Probleme der spanischen Sparkassen, eine europäische Aufsicht für die deutschen Sparkassen zu fordern. Im Gegensatz zu den deutschen Sparkassen hätten die spanischen Sparkassen ihr Regionalprinzip aufgegeben und verfügten nicht über einen institutssichernden Haftungsverbund.
Deshalb müssten neben der Frage der Aufsicht die jeweiligen nationalen Strukturen der Finanzinstitute in den Blick genommen werden. Selbst die beste Aufsicht ändere nichts an grundlegenden Strukturmängeln. Daher könne die Lösung der aktuellen Krise nicht darin bestehen, die Verantwortung für in Schwierigkeiten geratene Institute einfach an die EZB weiterzureichen. Im Rahmen des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus müsse vielmehr eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen nationaler und europäischer Aufsicht gefunden werden.
 
Der Ministerpräsident betonte abschließend:
„Nach dem Gipfel des Europäischen Rates vom 18./19. Oktober in Brüssel steht fest, dass über die inhaltliche Gestaltung der künftigen Europäischen Bankenaufsicht in den nächsten Monaten verhandelt wird. Diesen Zeitraum sollten wir intensiv nutzen, um uns für eine sachgerechte Ausgestaltung einzusetzen. Deshalb begrüße ich es, dass der Bundesrat heute eine kritische Stellungnahme im politischen Dialog mit der Kommission verabschieden wird. Das stärkt der Bundesregierung für die Verhandlungen in Brüssel den Rücken.“
 
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