(LNP) „Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich das Urteil zur Autobahn 33, mit dem jetzt Planungssicherheit für die Realisierung dieser wichtigen Entlastungstraße geschaffen worden ist. Für die Kommunen, die unter der Überlastung der B 68 leiden, ist der heutige Tag ein Meilenstein.“ Das erklärt der verkehrspolitische Sprecher, Bernhard Schemmer, zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold für den letzten Bauabschnitt der A 33.
Das Bundesverwaltungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Belange des Arten- und Naturschutzes ausreichend berücksichtigt wurden. Von den Baukosten entfallen allein 30 Millionen Euro auf den Artenschutz, auf Grünbrücken und auf Ausgleichs- und Ersatzflächen. Zusätzlich wurde die Trassenführung der A33 wegen der Fledermausbestände schon aus dem Tatenhauser Wald nach Norden verschoben.
Schemmer: „Damit ist ein vernünftiger Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Natur- und Artenschutz und den Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern getroffen worden. Verkehrsminister Groschek und der Landesbetrieb Straßen.NRW müssen jetzt den Ausbau zügig vorantreiben, um die betroffenen Kommunen endlich von den Verkehrsproblemen zu entlasten. Da der Bund die Finanzierung zugesichert hat, gibt es keine Ausreden der Landesregierung mehr, das für die wirtschaftliche Entwicklung der Region wichtige Infrastrukturprojekt weiter zu verzögern.“
CDU-Landtagsfraktion
Axel Bäumer
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