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19. Oktober 2024
Thüringen

Auch für größere Gartenlauben wird von 2013 an kein Rundfunkbeitrag fällig / Wucherpfennig: CDU-Fraktion hat Problem rechtzeitig aufgegriffen

(LNP) „Lauben in Kleingartenanlagen, die nicht als Wohnung genutzt werden, bleiben vom Rundfunkbeitrag befreit. Und zwar auch dann, wenn sie größer als 24 qm sind.“ Darauf hat der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gerold Wucherpfennig, heute in Erfurt hingewiesen. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben in diesem Punkt jetzt für Klarheit gesorgt und damit einer Forderung entsprochen, die auch die CDU-Fraktion bei den Verhandlungen zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erhoben hatte.

„Auch Gartenhausbesitzer, die ihre Datschen bis 1990 nach DDR-Recht errichtet haben, sind damit auf der sicheren Seite“, sagte Wucherpfennig. Zweifel daran waren aufgekommen, weil der Rundfunkstaatsvertrag sich auf eine Definition des Kleingartengesetzes bezieht, dem zufolge die Grundfläche der Häuschen 24 qm nicht überschreiten darf. Für die nach DDR-Recht errichteten Bauten waren hingegen Flächen von bis zu 40 qm erlaubt. Die CDU hatte für diese Lauben bei der Umstellung der Rundfunkfinanzierung Bestandsschutz gefordert.

Wucherpfennig sagte: „Es ist durchaus verständlich, wenn für Datschen, die als Hauptwohnsitz dauerhaft genutzt werden, Rundfunkbeiträge entrichtet werden sollen. Handelt es sich jedoch lediglich um größere Gartenhäuser, die einmal rechtmäßig errichtet worden sind, wäre dies nicht sachgerecht.“ Die Rundfunkfinanzierung wird mit Beginn des kommenden Jahres umgestellt. Künftig werden die Sender nicht mehr über eine geräteabhängige Gebühr, sondern über einen Rundfunkbeitrag finanziert, der pro Wohnung im privaten Bereich und pro Betriebsstätte im gewerblichen Bereich fällig wird.

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon :  (03 61) 37 72 200
Fax :  (03 61) 37 72 414

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