(LNP) Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Josef Hovenjürgen, geht beim heute im Landtag debattierten Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Dichtheitsprüfung „die Fachlichkeit vollkommen verloren“. „In Wasserschutzgebieten bleibt es beim Generalverdacht für alle häuslichen Abwasseranlagenbetreiber. In der Stadt Köln etwa betrifft das eine Fläche von mehr als 50 Prozent. Rot-Grün setzt sich einfach über die Erkenntnis hinweg, dass es bislang keinen Nachweis zwischen Grundwasserverunreinigung und häuslichen Abwässern gibt. Zudem lassen sich die grundwasserführenden Schichten nicht allein auf Wasserschutzgebiete reduzieren. Insofern löst sich der von SPD und Grünen angeführte Vorsorgegrundsatz im vorliegenden Gesetzentwurf in Luft auf“, erklärte Hovenjürgen.
Rot-Grün messe beim Thema Grundwasserschutz mit zweierlei Maß. „Wo es tatsächliche Gefährdungspotenziale gibt, zeigt sich der Umweltminister handlungsunfähig. Bei der Shell-Rheinland-Raffinerie in Wesseling lagern rund eine Million Liter Kerosin im Boden. Und es gibt immer wieder neue Hiobsbotschaften über weitere Lecks. Hier handelt es sich um ein reales Problem und nicht bloß um eine vage Vermutung wie bei der Dichtheitsprüfung privater Kanäle. Hier müsste Herr Remmel tätig werden“, sagte Hovenjürgen.
Der von CDU und FDP schon vor Monaten vorgelegte Gesetzentwurf zur Dichtheitsprüfung werde sowohl dem Grundwasserschutz als auch der Verhältnismäßigkeit des gesetzlichen Vorgehens gegenüber den Betroffenen gerecht. Hovenjürgen: „Abwasserrohre müssen dicht sein. Unser Gesetzentwurf sieht daher für alle privaten Abwasserkanäle in NRW eine Prüfung nur bei begründetem Verdacht auf Undichtigkeit vor. Es ist bedauerlich, dass sich SPD und Grüne aus ideologischen Gründen dieser einfachen und wirklich bürgerfreundlichen Lösung nicht anschließen wollen.“
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