(LNP) Zu den Änderungen von SPD und Grünen am Gesetzentwurf für das Rauchverbot in NRW erklärt der Generalsekretär der FDP-NRW, Marco Buschmann:
„Der rot-grüne Gesetzentwurf für das geplante totale Rauchverbot hat weiterhin den Charakter eines Bevormundungsgesetzes. Statt Politik für den mündigen Bürger geht Rot-Grün einen weiteren Schritt dahin, den Bürger zum Mündel der Politik zu machen. Der Protest von Bürgern und Wirten wurde fast völlig ignoriert. Die minimalen Lockerungen des Rauchverbots sind zwar zu begrüßen. Aber die Änderungen sind weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein. Das spätere Inkrafttreten des Gesetzes hilft keinem einzigen Wirt, der hohe Investitionen vorgenommen hat, um seinen Betrieb der jetzigen Gesetzeslage anzupassen. Die Investitionen sind und bleiben verloren. Wenige Monate mehr nach alter Rechtslage reichen nicht, damit sich bauliche Maßnahmen rentieren können. Dass bei Privatfeiern weiterhin geraucht werden darf, wenn die Feier als geschlossene Gesellschaft angemeldet ist und die Kneipe über einen abgetrennten Raum verfügt oder die ganze Kneipe für diese Feierlichkeit reserviert ist, wirft die Frage auf, warum zwar privat geraucht werden darf, aber in einer reinen Raucherkneipe bei Normalbetrieb ein Verbot herrschen soll. Der rot-grüne Gesetzentwurf geht an der Lebensrealität und den Bedürfnissen von Wirten und Gästen vorbei.“
Moritz Kracht
FDP Landesverband NRW
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