(LNP) Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über die Beschneidung von Jungen erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan Thomae:
„Die Religionsfreiheit ist kein Grundrecht zweiter Klasse. Das Recht auf freie Religionsausübung schützt gerade auch Rechte religiöser Minderheiten vor dem Wahrheitsanspruch der Mehrheit. Das Grundgesetz kennt keine Rangfolge von Grundrechten. Kollidieren Grundrechte miteinander, müssen sie so in Ausgleich gebracht werden, dass jedes Recht bestehen bleibt. Dies gelingt mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Der von Seiten der Opposition eingebrachte Gruppenantrag würde Religionen, für die eine Beschneidung ihrer männlichen Kinder ein konstitutives Merkmal ist, den Schutz aus Artikel 4 GG faktisch entziehen. Dies kann nicht im Interesse Deutschlands sein. Unser Land soll auch in Zukunft für Kulturen und Religionen, die sich auf dem Boden der Verfassung bewegen, offen bleiben.“
Andreas Dietrich
Pressesprecher der bayerischen FDP-Landesgruppe
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