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18. Oktober 2024
Rheinland-Pfalz

Dreyer/Alt: Neuregelung der Minijobs ist kontraproduktiv

(LNP) „Die vom Bundestag beschlossene Anhebung der Einkommensgrenze für Minijobs von 400 auf 450 Euro monatlich geht völlig an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Sie ist außerdem kontraproduktiv, weil sie falsche Anreize verstärkt und zudem das Problem der Armutslöhne verschärft“, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz im Vorfeld der morgigen Bundesratssitzung erklärte. „Viele Frauen geraten regelrecht in eine ‚Minijobfalle‘, weil sie aufgrund familiärer Verpflichtungen zunächst nur mit einer sehr begrenzten Stundenzahl arbeiten wollen. Minijobs sind aber selten eine Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, ergänzte Frauenministerin Irene Alt.

Die statistischen Daten belegten, dass keine Notwendigkeit bestehe, die Geringfügigkeitsgrenze anzuheben, so die beiden Ministerinnen. Im Jahre 2010 habe das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt von geringfügig entlohnten Beschäftigten im gewerblichen Bereich bei 259,56 Euro und in Privathaushalten bei 183,59 Euro gelegen. Eine Anpassung der Verdienstgrenzen sei nicht erforderlich. Vielmehr sei zu befürchten, dass die Anhebung der Minijobverdienstgrenze genutzt werde, die Arbeitsstunden mit geringen Stundenlöhnen noch stärker auszuweiten. Das Ergebnis wären noch mehr schlecht bezahlte Arbeitsstunden. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes hatte im Jahr 2010 bereits mehr als jeder zehnte Beschäftigte in Rheinland-Pfalz weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdient. Betroffen von diesen Niedriglöhnen waren vor allem Minijobber.

Angesichts dieser Ausgangssituation seien Regelungen notwendig, um die Fehlanreize und den Missbrauch von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen einzudämmen beziehungsweise zu beseitigen. Es gelte, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zugunsten regulärer sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsplätze zurückzudrängen. Statt einer Anhebung der Verdienstgrenze wären eine Begrenzung der geringfügigen Beschäftigung auf wöchentlich höchstens 12 Stunden mit dem Ziel, einen Stundenlohn von etwa 8,50 Euro zu erreichen, und Maßnahmen zur Verbesserung der arbeitsrechtlichen Situation der richtige Weg gewesen, so Dreyer und Alt. Dass die Anhebung der Verdienstgrenze der falsche Weg sei, zeigten auch die sehr kritischen Beiträge der beiden zuständigen Bundesministerinnen.

Seit der Neuregelung im Rahmen der Hartz-Gesetze im Jahr 2003 ist die Zahl der Minijobberinnen und Minijobber um 1,6 Millionen gestiegen. Im vergangenen Jahr arbeiteten rund 7,4 Millionen Menschen in Deutschland in einem Minijob. Nach den Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind 15 Prozent der Beschäftigten geringfügig beschäftigt. Mehr als jede fünfte erwerbstätige Frau hat ausschließlich einen Minijob und 63 Prozent aller geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Frauen im mittleren Alter, die grundsätzlich einer regulären Beschäftigung nachgehen könnten, sind demnach die typischen Minijobberinnen. Die meisten Minijobs gibt es im Handel, gefolgt vom Dienstleistungs-, dem Gastgewerbe und dem Gesundheits- und Sozialwesen.

„Da ein ausschließliches Einkommen von bis zu 400 Euro nicht existenzsichernd ist, können Minijobs nur als Zuverdienst angenommen werden, wenn eine anderweitige Absicherung besteht. Leider entscheiden sich vor allem verheiratete Frauen immer noch für Minijobs, obwohl sie häufig nicht ihren Arbeitswünschen und -vorstellungen entsprechen“, so Dreyer und Alt.
 
Annelie Zimmer
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