(LNP) Die angekündigte Klage der Bayerischen Staatsregierung gegen den Länderfinanzausgleich kann nach Einschätzung von SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher auch ein Rohrkrepierer zu Lasten Bayerns werden. „Der Schuss kann nämlich nach hinten losgehen, wenn das Bundesverfassungsgericht bei den Berechnungen die kommunalen Einnahmen stärker mit einbezieht, denn dann könnte den derzeitigen Geberländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen noch höhere Zahlungen an die Nehmerländer drohen“, warnt Rinderspacher.
Wie der SPD-Fraktionsvorsitzende erläutert, müssten die Karlsruher Richter bei einer neuen Normenkontrollklage gegen den Länderfinanzausgleich die geltenden Regelungen „unter allen denkbaren Gesichtspunkten auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz“ prüfen. Keineswegs habe der Kläger einen Anspruch darauf, dass das Gericht allein seiner Argumentation folgt. Vielmehr könne es auch über von den Antragstellern nicht vorgebrachte und für diese nachteilige Aspekte entscheiden.
Als riskant – so Rinderspacher – könne sich eine Klage vor allem in Sachen Gemeindefinanzen erweisen: Im aktuell gültigen Finanzausgleich werden die Einnahmen der Städte und Gemeinden eines Bundeslandes nur zu 64 Prozent einbezogen. Karlsruhe könnte bei einer Beanstandung des jetzigen Finanzausgleichs aber gleichzeitig eine stärkere Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft anmahnen und dann hätten die drei großen Geberländer schlechte Karten, wenn mehr als die geltenden 64 Prozent kommunale Einnahmen festgelegt würden.
„Abwegig ist eine höhere Bewertung der kommunalen Finanzkraft nicht, denn schon nach einer früheren Klage Bayerns, Baden-Württembergs und Hessens aus den Jahren 1998/99 wurde 2005 dann der neue Länderfinanzausgleich so festgelegt, dass die Finanzkraft der Kommunen statt mit früher 50 Prozent ab sofort mit 64 Prozent einbezogen wurde“, erinnert der SPD-Fraktionschef.
Michael Langer
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