(LNP) Zur Veranlassung eines Wiederaufnahmeverfahrens im Fall Mollath durch Beate Merk erklärt die Grüne Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin Christine Stahl:
„Wir sind froh und erleichtert über diese Entscheidung und begrüßen, dass Frau Merk hier unserer wiederholten Aufforderung gefolgt ist. Wir bedauern allerdings, dass sie diesen Schritt nicht schon vor einem Jahr gewagt hat, als der interne Revisionsbericht der HVB bei der Staatsanwaltschaft und im Ministerium vorlag. Ihre gebetsmühlenartig vorgetragenen Verteidigungsreden für die Staatsanwaltschaft und die Behauptung, diese habe ‚alles richtig gemacht’, haben eine objektive Neubewertung des Falls Mollath unnötig lang hinausgezögert. Die heutige Veranlassung einer Wiederaufnahme des Verfahrens ändert indes nichts daran, dass Frau Merk hier ihre Fürsorgepflicht für einen vielleicht zu Unrecht in der Psychiatrie einsitzenden Bürger verletzt hat. Wir werden deshalb dieses Verfahren aufmerksam verfolgen.“
Holger Laschka,
Pressesprecher
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