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19. Oktober 2024
Niedersachsen

Rede des innenpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Fritz Güntzler „Niedersächsisches Sportfördergesetz“

(LNP) Der Sport ist ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. In Niedersachsen gibt es rund 9.600 Sportvereine mit mehr als 2,8 Millionen Mitgliedern. Mehr als 200.000 Menschen engagieren sich in Niedersachsen ehrenamtlich in diesen Vereinen. Damit ist der Sport allein schon rein quantitativ der bedeutsamste Träger freiwilligen bürgerschaftlichen Engagement in unserem Land. Durchschnittlich ist jeder Ehrenamtlichen fast 20 Stunden pro Monat in seinem Verein aktiv. Dafür gebührt ihnen allen unser Dank und unsere Anerkennung.

Denn ehrenamtliches Engagement ist das Fundament unserer Gesellschaft und auch das größte Kapital der Sportvereine. Der Sport leistet in seiner ganzen Bandbreite und Vielfalt einen wichtigen Beitrag zu aktiver Freizeitgestaltung und zu gesunder Lebensführung. Aber der Sport übernimmt auch wichtige soziale Funktionen, denn er führt Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und kultureller Herkunft zusammen. Er steht für Integration und Inklusion. Kinder und Jugendliche ermöglicht der Sport das Erlernen wichtiger sozialer Kompetenzen. Wer Sport treibt, lernt regeln zu akzeptieren, Erfolge zu genießen und Niederlagen zu verarbeiten.

Der Sport vermittelt die in der Gesellschaft grundlegenden Werte für das Gemeinwesen wie Disziplin, Respekt, Verlässlichkeit, Leistungsbereitschaft, Kameradschaft und Fair Play.

Es ist deutliches Signal, dass der Niedersächsische Landtag die Bedeutung des Sportes nun mehr mit einem eigenen Sportfördergesetz würdigt. Dieses Sportgesetz ist in dieser Form einmalig in Deutschland. Es ist unterstreicht deutlich die Bedeutung des Sportes. Mit diesem Gesetz werden die Mittel der Sportförderung des Landes gebündelt und der Höhe nach festgeschrieben und dabei sogar leicht erhöht.

Dies sichert nachhaltig den Sport in Niedersachsen. Wir schaffen damit Planungssicherheit. Und das in finanziell schwierigen Zeiten. Denn es ist klar, dass die Sportverbände und Sportvereine ohne die finanzielle Förderung der öffentlichen Hand ihre hervorragende Arbeit nicht leisten könnten.

Das Land steht zu dieser Verantwortung. Die finanziellen Mittel für den Sport werden nunmehr erhöht und auf in insgesamt 31,5 Millionen Euro festgeschrieben. Darüber hinaus erhält der Sport 25 Prozent der Mehreinnahmen aus den Glückspieleinnahmen, die dem Land zukünftig zufließen werden. Diese Quote liegt damit höher als der eigentlichen Anteil, die dem Sport nach dem bisherigen Verhältnis eigentlich zustände.

Die Mittel fließen direkt dem Landessportbund Niedersachsen zu, der diese dann im Rahmen der gesetzlichen Ziele der Sportförderung eigenverantwortlich an die Vereine in Niedersachsen verteilt. Die Vergabe erfolgt also durch den Sport selbst. Die schafft die Vorrausetzung für eine unbürokratische Abwicklung der Sportförderung.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf enthält auch zahlreiche Anregungen des Landesspotbundes. Ein besonderes Dankeschön gilt hier dem LSB-Direktor Reinhard Rawe für den konstruktiven Diskurs. Der LSB hat damit entscheidend dazu beigetragen, dass dieses Gesetz auch den neuen Herausforderungen und Weiterentwicklungen des Sports gerecht wird und auch in der Umsetzung zielführend und praktikabel ist.

Mit dem Gesetz werden aber auch die anderen Destinatäre über die Änderungen des Glückspielgesetzes besser gestellt. Sie erhalten neben der jeweiligen zugesicherten Festförderung ebenfalls wie der Sport einen Anteil an den Mehreinnahmen aus den Glückspieleinnahmen, die dem Land in der Zukunft  zufließen werden. (Den größten Anteil davon erhält übrigens die LAG der Freien Wohlfahrtsverbände mit einem Anteil von 18,63 Prozent.)

Erstmalig erhält nunmehr die Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen aus den Mittel aus den Glückspieleinnahmen einen Festbetrag  in Höhe von 1,5 Millionen Euro zuzüglich eines Anteils von 1,36 Prozent aus den Mehreinnahmen. Bisher gab es eine institutionelle Förderung aus dem Haushalt in Höhe von 1,0 Millionen Euro. Das bedeutet also eine Erhöhung der Mittel um mindestens 50Prozent. Auch dies ist ein gutes Signal. Die wichtige und notwendige Arbeit der Verbraucherschutzzentrale ist damit finanziell gesichert. Eine deutliche Anerkennung für die gute Arbeit, die dort geleistet wird.

Die Landesregierung und die sie tragende Fraktionen von CDU und FDP zeigen mit diesem Gesetz, dass sie ein verlässlicher Partner des Sports in Niedersachsen sind. Und wir halten unsere Zusage ein, dass auch alle Destinatäre von den Mehreinnahmen aus dem Glückspielgesetz  profitieren sollen.

Dr. Eike Frenzel
Pressesprecher
Telefon (05 11) 30 30 – 41 19
Telefax (05 11) 30 30 – 48 54
eike.frenzel@lt.niedersachsen.de

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