Startseite BundesländerSachsen Klinger: Verfassungsgerichtshof stärkt erneut das parlamentarische Fragerecht / Staatsregierung darf gewachsene demokratische Kultur nicht nach eigenem Gutdünken kaputtinterpretieren

Klinger: Verfassungsgerichtshof stärkt erneut das parlamentarische Fragerecht / Staatsregierung darf gewachsene demokratische Kultur nicht nach eigenem Gutdünken kaputtinterpretieren

von Frank Baranowski
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(LNP) Zum zweiten Mal in kurzer Folge hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof die Nichtbeantwortung von Kleinen Anfragen durch die Staatsregierung für rechtswidrig erklärt. Die Klägerin und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Freya-Maria Klinger, hat sich in einem entsprechenden Organstreitverfahren durchgesetzt und Antworten auf zwei Kleine Anfragen erstritten (Drucksachen 5/7357 und 5/7358). „Vor allem die sächsische Union sollte endlich begreifen, dass das in Sachsen besonders intensive genutzte Recht der Abgeordneten, Kleine Anfragen an die Staatsregierung zu stellen, ein in über 20 Jahren gewachsener, fester Bestandteil der politischen Kultur des Freistaates ist“, kommentiert Klinger das Urteil. „Ich bin froh darüber, dass der Verfassungsgerichtshof seine eigene Rechtsauslegung gegen die politisch motivierte Verbiegung durch die Staatsregierung schützt und abermals das Recht der Abgeordneten gegenüber einer sich in ihrer Hegemonie sonnenden Staatsregierung stärkt“.

Die Abgeordnete hatte in je einer Kleinen Anfrage den Innenminister nach Menschenhandel in Sachsen sowie nach dem Opferschutz in diesem Zusammenhang gefragt. Der Innenminister stellte die beiden Fragen inhaltlich in einem Zusammenhang und unterstellte der Abgeordneten, sie wolle die Fragen als Einheit verstanden wissen. Daraufhin versagte er wegen der vermeintlich unzulässig hohen Anzahl an Einzelfragen die Antwort. „Solch weites und willkürliches Interpretieren und Herstellen von vermeintlichen Zusammenhängen, mit denen formale Ablehnungen begründet werden können, führen jede demokratische Spielregel ad absurdum und höhlen die vor allem von der Opposition genutzten Kontrollinstrumente ins Unermessliche aus“, erklärte Klinger. Mit solchen Beschränkungen sei es nicht mehr möglich, der Komplexität und Vielschichtigkeit der politischen Prozesse im eigenen parlamentarischen Handeln Rechnung zu tragen.

Klinger hat in dieser Wahlperiode bislang 124 Kleine Anfragen gestellt, von denen 45 nicht beantwortet wurden – ein „trauriger Rekord“, wie die Abgeordnete feststellen muss. Mit dem aktuellen Urteil seien zwar nur zwei dieser Ablehnungen kassiert worden. Dennoch sieht sich Klinger in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und will weiter für Transparenz und demokratische Kontrolle streiten: „Ich fordere die Staatsregierung auf, von weiteren Versuchen abzusehen, das parlamentarische Fragerecht einzuschränken. Diese formalistischen kleinen Machtspielchen schaden der Demokratie und sind einer Regierung unwürdig“. Ein weiterer systematischer Versuch der schwarz-gelben Koalition, die parlamentarische Kontrolle einzuschränken, sei durch den Verfassungsgerichtshof vereitelt worden.

Marcel Braumann
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
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Fax: (0351) 496 0384
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