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19. Oktober 2024
Rheinland-Pfalz

Keine Windkraft in sensiblen Bereichen – Bürger entscheiden vor Ort

(LNP) Anlässlich der heutigen Demonstration gegen Windkraft im Pfälzerwald haben Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser und Umweltstaatssekretär Thomas Griese betont, dass die Landesregierung beim Ausbau der Windenergie die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes umfassend berücksichtige. Ziel sei es, die Windkraft an den windhöffigsten Standorten im Land zu konzentrieren. „Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans haben wir deshalb dafür gesorgt, dass im Großteil des Pfälzerwalds keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen“, so Hüser.

„Wir haben die Forderungen der Naturschutzverbände zu einem erheblichen Anteil aufgenommen“, ergänzte Griese. An potenziellen Windkraft-Standorten werde zudem streng geprüft, ob Natur- und Umweltschutzkriterien eingehalten werden. Ein guter Wegweiser dafür sei das von der Staatlichen Vogelschutzwarte und dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht im Auftrag des Umweltministeriums erstellte Gutachten.

Der Pfälzerwald werde so geschützt, wie es internationale und nationale Konventionen vorschreiben, so Griese. Er verwies insbesondere auf das MAB-Komitee der UNESCO, das Windkraft in Entwicklungszonen von Biosphärenreservaten ermögliche – so wie es die Landesregierung unter strengen Auflagen im Pfälzerwald vorsehe. „Der Umstieg auf Erneuerbare Energien bringt eine umweltfreundliche und sichere  Energieversorgung mit sich. Wer auf nicht-fossile Energie setzt, schützt das Klima, davon werden nicht zuletzt unsere Wälder erheblich profitieren“, stellte Uwe Hüser, Staatssekretär im Klimaschutz- und Energieministerium fest. „Dem Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen gilt unser besonderes Interesse. Dieser Naturraum ist auch Naherholungsgebiet und touristischer Anziehungspunkt. Wir achten hier die besonders sensiblen Bereiche: Windkraftnutzung ist daher in den Kern- und Pflegezonen ausgenommen zugunsten von Natur- und Artenschutz.“

Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) sehe überdies vor, so Hüser, dass vor der Errichtung von Windrädern die Belange des Naturschutzes geprüft und berücksichtigt werden – das gelte bei der Bauleitplanung sowie in den einzelnen Genehmigungsverfahren. Die Naturschutzverbände könnten sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen zu Wort melden. Hüser: „Unser Prinzip ist: Es entscheiden die Menschen, die im Gebiet leben. Bürgerinnen und Bürger sind in allen Verfahren in unterschiedlicher Form eingebunden.“

Griese und Hüser wiesen darauf hin, dass laut des vorliegenden Entwurfs des LEP IV Windenergieanlagen in besonders schützenswerten Gebieten nicht aufgestellt werden dürfen. Dazu gehören bestehende und geplante Naturschutzgebiete, die Kern- und Pflegezonen des Naturparks Pfälzerwald, Kernzonen der UNESCO-Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und des Obergermanisch-Raetischen Limes. Außerdem seien die landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften besonders geschützt; dort müsse und könne die Regionalplanung eine räumliche Konkretisierung vornehmen. Dies gelte darüber hinaus auch für einen etwa sechs Kilometer breiten Korridor in den sich westlich an den Haardtrand anschließenden Höhenzügen des Pfälzerwaldes.

Ausführliche Informationen mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Teilfortschreibung des LEP IV finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz unter http://www.mwkel.rlp.de/File/2-Entwurf-LEP-IV-FAQs-pdf/

Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549

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