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19. Oktober 2024
Niedersachsen

Planfeststellungsverfahren Ganderkesee-St.Hülfe wird eröffnet – Birkner: Teilerdverkabelungen anordnen

(LNP) Das Planfeststellungsverfahren für den Stromleitungsausbau von Ganderkesee nach St. Hülfe kann eingeleitet werden. Der Netzbetreiber TenneT TSO GmbH hat heute alle notwendigen Unterlagen für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) in Oldenburg vorgelegt.

Niedersachsens Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Birkner sagte: „Endlich kommen wir mit dem Netzausbau einen wichtigen Schritt voran. TenneT war bedauerlicherweise nicht bereit, von sich aus von vornherein vollständige Planungsunterlagen einzureichen, die alle möglichen Erdverkabelungsabschnitte beinhalten, bei denen die Trasse zu nah an einen Wohnbereich entlangführt. Deswegen hat sich das ganze Verfahren viel zu lange hingezogen.“
Erst mit einem Vergleich vor Gericht im vergangenen September konnte eine Lösung erreicht werden: Demnach wird das Land Niedersachsen die Teilerdverkabelung dort, wo es rechtlich notwendig ist, im Verfahren anordnen. TenneT hat für den Fall einer solchen Anordnung im südlichen Verlauf der Strecke bei St. Hülfe erklärt, gegen diese Anordnung nicht zu klagen. Nun kann das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden.

„Niedersachsen wird im Verfahren sicher stellen, dass der Schutz der Menschen beim Netzausbau höchste Priorität genießt. Erdverkabelung kann angeordnet werden, wenn die Höchstspannungsleitung näher als 400 Meter an eine geschlossene Siedlung heranführt und näher als 200 Meter an ein einzeln stehendes Haus“, erklärte Birkner.
Die TenneT hat in ihrem Antrag zwei Erdkabelabschnitte entsprechend der gesetzlichen Regelungen im Norden der geplanten Leitung beantragt, da der Abstand der Höchstspannungsleitung an die dortige Siedlung in Ganderkesee weniger als 400 Meter beträgt (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EnLAG). Im übrigen Verlauf der Leitung lehnt TenneT die Beantragung weiterer Erdkabelabschnitte ab. Voraussichtlich wird aber im südlichen Bereich der Strecke bei St. Hülfe eine weitere Erdverkabelung notwendig sein.

Im ersten Schritt werden die Planungsunterlagen noch vor Weihnachten in den betroffenen Gemeinden ausgelegt und können dort von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Wann genau das geschehen wird, wird in den Tageszeitungen vorab angekündigt. Um allen Betroffenen ausreichend Gelegenheit zu geben, die Unterlagen gründlich in Augenschein zu nehmen, wird der Auslegungszeitraum der Planungsunterlagen um die Dauer der gesamten Ferienzeit verlängert. Diese Zeit wird an die Regelauslegungszeit angehängt. Es besteht dann die Möglichkeit Einwendungen gegen die vorgelegte Planung zu erheben. Im kommenden Jahr werden diese Einwendungen von der Planfeststellungsbehörde gründlich geprüft und dann im nächsten Schritt in einem Termin mündlich erörtert.

Der Netzausbau von Ganderkesee nach St. Hülfe ist eine von drei Pilotstrecken in Niedersachsen, bei der nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) auch Teilerdverkabelungen zugelassen werden können. Die anderen beiden Strecken sind Wahle-Mecklar und Dörpen/West-Niederrhein. Auf der Strecke Wahle-Mecklar ist das Raumordnungsverfahren abgeschlossen, die Planfeststellung wird voraussichtlich im kommenden Jahr eingeleitet; für Dörpen-Niederrhein läuft zurzeit das Raumordnungsverfahren.

Silke Schaar
Pressesprecherin
0511 120 3426
0174 300 6743
silke.schaar@mu.niedersachsen.de

Tipp aus der Redaktion: http://energie-politik-goettingen.blogspot.de/

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