(LNP) „Die Tarifautonomie hat sich in Deutschland seit vielen Jahren bewährt. Die politische Einflussnahme auf Lohnverhandlungen muss vermieden werden. Es ist die Aufgabe der Tarifpartner sich über die Löhne zu verständigen“, sagte der Sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Ralf-Norbert Bartelt,in der Landtagsdebatte zum Thema Mindestlohn.
Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag eine Lohnuntergrenze für die Bereiche beschlossen, in denen tarifvertragliche Branchenregelungen nicht möglich sind. „Mit der Lohnuntergrenze wird Lohndumping verhindert und gleichzeitig die Tarifautonomie gewahrt. Eine paritätisch besetzte Kommission der Tarifpartner legt die Grenze fest. Wenn der Staat die Höhe des Mindestlohnes festlegt, wird dies zu einem ständigen Thema, besonders in Wahlkampfzeiten. Jeder Wahlkampf bietet den Parteien aufs Neue die Möglichkeit, sich mit der Forderung nach höheren gesetzlichen Mindestlöhnen zu profilieren. Der Staat darf nicht einheitliche Löhne diktieren. Es ist wichtig, dass auf regionale und branchenspezifische Unterschiede Rücksicht genommen wird. Wir unterstützen den Beschluss unseres Bundesparteitages. Durch die Einführung einer Lohnuntergrenze, in den Branchen, wo es keine Tarifverträge gibt, bleibt es möglich, einzelne Besonderheiten zu berücksichtigen. Außerdem legen wir Wert drauf, d ass die Aushandlung durch eine Kommission der Tarifpartner erfolgt“, so Bartelt.
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