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21. November 2024
Bayern

FREIE WÄHLER zur morgigen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts über die Altersbegrenzung für Landräte und hauptamtliche Bürgermeister / Pohl: Zuversicht vor Richterspruch zur Altersgrenze

(LNP) Optimistisch bewertet der stellvertretende Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Bernhard Pohl, die Erfolgsaussichten der von SPD und FREIEN WÄHLERN eingereichten Popularklagen zur Altersgrenze von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten. Beide Gruppierungen versuchen bei der Altersbegrenzung für die Wählbarkeit eine vollständige Freigabe nach oben zu erreichen. Pohl: „Vor allem die willkürliche Differenzierung zwischen hauptamtlichen Bürgermeisteren, die mit Erreichen der Altersgrenze nicht mehr kandidieren dürfen und ehrenamtlichen Rathauschefs, die dieser Altersgrenze nicht unterliegen, macht die Regelung angreifbar.“ Ob das Bürgermeisteramt haupt- oder ehrenamtlich ist, entscheide zudem bei Gemeinden unter zehntausend Einwohnern der Gemeinderat nach politischen Mehrheite n, so Pohl weiter. Zudem zeigt sich Pohl optimistisch, dass die Erhöhung der Altersgrenze auf 67 nicht erst 2020 kommen wird: „Die Hinausschiebung auf 2020 ist völlig willkürlich und durch kein sachliches Argument untermauert. Das Verfassungsgericht hat kritisch hinterfragt, warum das Wählbarkeitsalter nicht schon mit sofortiger Wirkung heraufgesetzt wird. Die Erklärungen der Staatsregierung hierzu waren dürftig“, so der Rechtspolitiker der FREIEN WÄHLER.

Zudem wäre nach Überzeugung Pohls eine erfolgreiche Popularklage ein ermutigendes Signal an den immer größer werdenden Teil an älteren Menschen in unserer Gesellschaft. „Sie sind nicht weniger Leistungsfähig als viele Junge. Verfügen aber häufig über einen Reichhaltigen und wertvollen Erfahrungsschatz. Die Aufhebung der Altersgrenze könnte für viele ältere Menschen ein ermutigendes Signal zur Aktivität sein“, so Pohl abschließend.

FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION
Dirk Oberjasper
Pressesprecher / Leiter der Pressestelle
Maximilianeum, Max-Planck-Str. 1
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Tel.: +49 (0) 89 / 4126 – 2941
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Tipp aus der Redaktion: http://politik-hessen.blogspot.de/

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