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19. Oktober 2024
Mecklenburg-Vorpommern

Vorsicht bei Kauf und Gebrauch von Silvesterfeuerwerk / Innenminister Caffier dankt Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr

(LNP) Feuerwehr und Polizei sind auch in diesem Jahr wieder auf zahlreiche Feiern und Veranstaltungen zum Jahreswechsel eingestellt und gut vorbereitet. Innenminister Lorenz Caffier möchte allen ehrenamtlich und beruflich Verpflichteten, die über Silvester in den Polizeidienststellen und bei der Feuerwehr ihren Dienst tun, schon vorab für die hohe Einsatzbereitschaft danken. „Sie werden da sein, wenn andere Menschen Hilfe und Unterstützung benötigen. Ihnen gilt meine besondere Anerkennung“, so der Minister.

Alljährlich zum Jahreswechsel werden Feuerwerkskörper als Massenartikel gekauft, um das neue Jahr fröhlich zu begrüßen. Leider kommt es durch unsachgemäßen Umgang und Selbstüberschätzung, oft noch in Kombination mit zu viel Alkohol, immer wieder zu Bränden und nicht wenige bezahlen ihren Leichtsinn mit schweren Verletzungen.

Innenminister Caffier weist deshalb eindringlich auf die Gefahren hin, die der Umgang mit Feuerwerkskörpern mit sich bringen kann. Die angeführten Sicherheitsbestimmungen auf der Pyrotechnik sind unbedingt einzuhalten. Feuerwerk darf niemals auf Menschen oder Tiere gerichtet und nur in gebührendem Abstand von brennbaren Gebäuden verwendet werden. Auch das Zünden vom Balkon aus ist für viele Passanten auf der Straße ein Gefahr, denn die Flugbahn ist schlecht vorhersehbar, so können die Geschosse schnell auch Personen treffen und zu Verbrennungen führen. „In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie an Tankstellen verbietet sich die Verwendung von Raketen und Böllern“, so Minister Caffier.

Er verwies darauf, dass das klassische Silvesterfeuerwerk wie Böller und Raketen nur im zugelassenen Zeitraum und auch nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden darf. Zugleich warnte er vor selbstgebasteltem Feuerwerk und sogenannten Grauimporten, d.h. in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern, weil sie nicht den Sicherheitsanforderungen der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) genügen. „Diese Pyrotechnik ist mit extrem hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen. Die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper ist deshalb verboten und strafbar.“

Quelle: regierung-mv.de

Tipp aus der Redaktion: http://landesregierung-bayern.blogspot.de/

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