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19. Oktober 2024
Niedersachsen

Landesbergamt verlängert Zulassung des Hauptbetriebsplans für Erkundungsbergwerk Gorleben

(LNP) Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute antragsgemäß bis zum 30. Juni 2013 die Zulassung des Hauptbetriebsplans für das Bergwerk zur Erkundung des Salzstockes Gorleben verlängert.
Mit Schreiben vom 30. November 2012 hat das Bundesamt für Strahlenschutz auflagegemäß beantragt, den ursprünglichen Hauptbetriebsplan vom 01. Oktober 2010 um weitere sechs Monate bis zum 30. Juni 2013 zu verlängern. Eine Weiterführung der Erkundungsmaßnahmen sei allerdings in dem jetzt beantragten Geltungszeitraum nicht geplant.
Somit bleibt es faktisch bei dem bereits seit Zustellung mehrerer Klagen am 06. November 2012 geltenden Stopp der Erkundungsarbeiten. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Klagen hatte das LBEG durch eine bergbehördliche Anordnung am 06. November 2012 lediglich Arbeiten im Bergwerk gestattet, die zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zum Schutz von Sachgütern zwingend notwendig sind. Diese Konstellation ist aber auf Dauer rechtlich nicht tragfähig. Mit der Verlängerung des Hauptbetriebsplans können diese Arbeiten zur Erhaltung der so genannten Vitalfunktionen des Bergwerks jetzt wieder – so wie es das Bergrecht vorsieht – in der eigenen Verantwortung des BfS durchgeführt werden.

In Anbetracht der zurzeit ruhenden Konsensgespräche zur bundesweiten Suche nach einem Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle ist derzeit offen, ob und ggf. wann die Erkundungsarbeiten in Gorleben fortgesetzt werden. Laut Auflage im Zulassungsbescheid des LBEG ist bis zum 31. März 2013 ein neuer Hauptbetriebsplan vorzulegen. Für den Fall, dass auch über den 30. Juni 2013 hinaus vom BfS keine Weiterführung von Erkundungsmaßnahmen beabsichtigt ist, ist der neue Hauptbetriebsplan auf eine Darstellung der für einen Offenhaltungsbetrieb erforderlichen Maßnahmen zu beschränken.

Umweltminister Stefan Birkner sagte: „Die Landesregierung begrüßt den von Bundesumweltminister Altmaier für die kommenden Monate verhängten Erkundungsstopp. Diese Hängepartie darf allerdings nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag fortgesetzt werden. Wir erwarten, dass sich alle den Konsens suchenden Parteien und Interessengruppen nach der Niedersachsen-Wahl zügig aufeinander zu bewegen und einen Kompromiss finden. Hierzu besteht mit gebührendem Abstand zur Bundestagswahl eine reelle Chance. Diese Chance darf nicht vertan werden. Die Politik muss ihrer Verantwortung zur Lösung der Entsorgungsfrage gerecht werden. Wir dürfen den nach uns kommenden Generationen in dieser wichtigen Frage keinen Scherbenhaufen hinterlassen. Auch im internationalen Kontext wäre es vor dem Hintergrund des beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie nicht vertretbar, wenn Deutschland keinen Ziel führenden Weg zu einer für Menschen und Umwelt sicheren Aufbewahrung der hoch radioaktiven Abfälle aufzeigen könnte.“

Silke Schaar
Pressesprecherin
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silke.schaar@mu.niedersachsen.de

Tipp aus der Redaktion: http://cdu-politik-kassel.blogspot.de/

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