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19. Oktober 2024
Rheinland-Pfalz

Höfken: „Wassercent fließt in den Schutz unserer Gewässer“

(LNP) Zum 1. Januar 2013 tritt in Rheinland-Pfalz das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt  in Kraft. Damit wird für die Wasserentnahme aus rheinland-pfälzischen Gewässern und dem Grundwasser der so genannte Wassercent erhoben. „Die Belastungen sind moderat. Auf jede Bürgerin und jeden Bürger in Rheinland-Pfalz kommen durchschnittlich drei Euro im Jahr zu, die auf ihrer Wasserrechnung ausgewiesen werden“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.

Die Ministerin betonte: „Der Wassercent geht zu 100 Prozent in Maßnahmen zum Schutz unserer Gewässer und fließt nicht in den allgemeinen Haushalt.“ Verwendet werden die Mittel unter anderem für Maßnahmen zur Wasserversorgung, zum Erhalt der Wasserressourcen, zur Abwasserbehandlung oder zur Gewässerrenaturierung im Rahmen der Aktion Blau Plus. Unter Berücksichtigung der auch von der Industrie zu leistenden Zahlungen rechne die Landesregierung mit jährlichen Einnahmen in Höhe von ca. 20 Millionen Euro. Insgesamt unterstützt das Land die kommunale Wasserwirtschaft mit derzeit ca. 80 Millionen Euro pro Jahr und verringert damit gezielt Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger im Land.

„Wer Wasser nutzt, bezahlt – mit diesem Verursacherprinzip erfüllen wir den Auftrag der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und unterstützen den ressourcenschonenden Umgang mit unseren Gewässern“, sagte Höfken. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichte die Länder, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dieser sei in Rheinland-Pfalz erst bei 27 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen erreicht. Der Bundesdurchschnitt beträgt zehn Prozent. Rheinland-Pfalz ist das 13. Bundesland, das ein Wasserentnahmeentgelt einführt.

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