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19. Oktober 2024
Sachsen

Besier: Längeres Studieren wird in Sachsen rückwirkend bestraft – und ein schnelleres Studium nicht mehr belohnt

(LNP) In §12 Abs. 2 des sogenannten „Hochschulfreiheitsgesetzes“, das CDU, FDP und NPD im September vergangenen Jahres durch den Landtag brachten, heißt es: „Sofern die in der Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder zu einem ersten Hochschulabschluss mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung führt oder ein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, um mehr als 4 Semester überschritten wird, wird für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500 EUR bei der Rückmeldung erhoben. Die Gebühr entsteht mit der Rückmeldung“. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 5/10608 von Holger Mann, MdL (SPD), hat die Staatsregierung diese Regelung nun präzisiert.

Dazu erklärt der wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Gerhard Besier, der auch Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien ist:

Mit der Abschaffung des sogenannten „Freiversuchs“ und der gleichzeitigen Einführung von Langzeitstudiengebühren hat die Staatsregierung eine paradoxe Situation geschaffen: Längeres Studieren, meist ohne Eigenverschulden, wird bestraft, während schnelleres Studieren aus Eigeninitiative nicht länger belohnt wird. Zudem hat sie bekräftigt, dass alle Studierenden, die sich im Wintersemester 2012/13 für einen neuen Studiengang immatrikuliert haben, künftig zahlen müssen – auch jene, die ein Masterstudium aufgenommen oder den Studiengang gewechselt haben.

Die Uhr tickt dabei rückwirkend – denn obwohl das „Hochschulfreiheitsgesetz“ erst am 17.11.2012 und damit während des laufenden Wintersemesters in Kraft trat, wird das aktuelle Semester in die Berechnung einer möglichen Regelstudienzeitüberschreitung einbezogen. Die Ausflucht der Staatsregierung, dass die möglicherweise betroffenen Studierenden ihr Studium soeben erst begonnen haben und sich folglich darauf hätten einstellen können, die Regelstudienzeit nicht zu überschreiten, ändert wenig an den individuellen Gründen für längeres Studieren – beispielsweise Kindererziehung, Berufstätigkeit, gesellschaftliches Engagement oder Krankheit.

Einnahmen aus Studiengebühren werden nicht wesentlich dazu beitragen, die chronische Unterfinanzierung der sächsischen Hochschulen zu beseitigen – geben doch etwa die TU Dresden und die Uni Leipzig derzeit ein Finanzloch von je 50 Millionen Euro jährlich an. Diesen Zustand zu beheben, erforderte von der Staatsregierung ein entschlosseneres Engagement – sie wählt jedoch den vermeintlich leichteren Weg und lässt die Studierenden (die Lehrenden ohnehin) für ihre hochschulpolitischen Misserfolge zahlen.

Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag: Marcel Braumann, Tel.: 0171 / 89 83 985

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