(LNP) Genau 49 Supermärkte, Einzelhändler und sonstige Verkaufsstätten von Feuerwerksartikeln m Saarland sind zum Jahresende auf die Einhaltung von sprengstoffrechtlichen Vorgaben überprüft worden. Die Lager- und Kennzeichnungsbestimmungen standen dabei im Vordergrund der Schwerpunktaktion, die von Mitarbeitern des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz durchgeführt wurden.
Dabei gab es bei mehr als der Hälfte (29) der untersuchten Verkaufsstellen Beanstandungen. Die wesentlichen Mängel: In 33% der Fälle fehlten Feuerlöscher. Vielfach fehlte die geforderte Kennzeichnung auf Rauchverbot und offenes Feuer (61 %). Eine Überschreitung der zulässigen Höchstlagermenge wurde in 6% der Fälle festgestellt. Die Mängel wurden unmittelbar bei den Kontrollen vor Ort beseitigt.
Verbraucherschutzministerin Anke Rehlinger bilanziert: „Trotz umfassender Informationsarbeit im Vorfeld mussten wir leider feststellen, dass die typischen Mängel auch diesmal wieder entdeckt wurden. Dabei ist gerade im Umgang mit explosiven Stoffen besondere Vorsicht geboten. Die Kontrollergebnisse zeigen, dass wir in der hektischen Verkaufszeit vor Silvester die Sicherheit nicht vernachlässigen dürfen.“
Quelle: Saarland.de – Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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