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18. Oktober 2024
Hessen

Ausschussvorsitzender Beuth: „Antrag auf Sondersitzung des Untersuchungsausschusses vor der regulären Sitzung am 16. Januar 2013, 14 Uhr, musste abgelehnt werden“

(LNP) Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 18/3, Peter Beuth (CDU) hat mitgeteilt, dass sowohl der Antrag der Fraktion DIE LINKE, als auch ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Durchführung einer Sondersitzung vor dem durch den Untersuchungsausschuss 18/3 beschlossenen Termin am 16. Januar 2013 aus rechtlichen Gründen abgelehnt werden musste.

„Bei mir als Vorsitzendem des Untersuchungsausschusses 18/3 sind zwei Anträge auf Durchführung einer Sondersitzung vor dem nächsten regulären Termin am kommenden Mittwoch eingegangen, die ich der Kanzlei des Hessischen Landtags mit der Bitte um rechtliche Prüfung übersandt habe. Das Ergebnis der rechtlichen Beratung durch die Kanzlei ist, dass für die Einladung zu einer Sondersitzung vor der bereits durch den Ausschuss beschlossenen Sitzung am 16. Januar 2013 keine rechtliche Grundlage besteht. Der Ausschussvorsitzende ist daher an die Beschlüsse des Untersuchungsausschusses gebunden und darf von diesen nicht abweichen. Darüber hinaus ist die Notwendigkeit einer um drei Werktage vorgezogenen Sitzung nicht dargelegt worden und auch nicht ersichtlich. Ein Ermessensspielraum besteht vor diesem Hintergrund für meine Entscheidung nicht“, so der Vorsitzende.

Carola May
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