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19. Oktober 2024
Hessen

Beuth verweigert Sondersitzung – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen absurde Rechtsauffassung

(LNP) Der Vorsitzende des EBS-Untersuchungsausschusses Peter Beuth hat heute mitgeteilt, dass er die von den Oppositionsfraktionen für diese Woche beantragte Sondersitzung des Ausschusses ablehnt. „Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten dies für eine absurde Rechtsauffassung. Jeder normale Ausschuss des Landtags muss auf Verlangen einer Fraktion innerhalb von drei Tagen zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Ausgerechnet für Untersuchungsausschüsse, die die Rechte der Minderheit im Parlament besonders stärken sollen, soll dies nach Auffassung von Herrn Beuth jetzt nicht gelten“, sagten SPD-Obmann Marius Weiß und der Parlamentarische Geschäftsführer von Grünen Mathias Wagner am Donnerstag in Wiesbaden.

„Plötzlich soll die Geschäftsordnung des Landtags für Untersuchungsausschüsse nicht mehr gelten. Das ist eine abwegige juristische Konstruktion, der wir mit Nachdruck widersprechen. Herr Beuth agiert offenkundig eher als CDU-Generalsekretär denn als Ausschussvorsitzender, der überparteilich zu handeln hätte und der Aufklärung verpflichtet wäre“, sagten die Abgeordneten. Er bestätige die Vorbehalte gegen seine Person, die SPD und Grüne bei seiner Wahl zum Vorsitzenden bereits gemacht hatten.

„Offensichtlich hat sich die Denkweise ‚Macht vor Recht‘ in den Köpfen der Koalition so festgesetzt, dass sie sich über alle Regeln hinweg setzt. Aus der zweifachen Niederlage vor dem Staatsgerichtshof in Fragen des parlamentarischen Untersuchungsrechts hat sie nichts gelernt.“ Die befremdliche Lesart des Vorsitzenden würde dazu führen, dass ein Untersuchungsausschuss grundsätzlich keine Sondersitzung abhalten könnte, das sei absurd. Im Übrigen würde sich die Frage nicht stellen, wenn CDU und FDP dem Vorschlag von SPD und Grünen gefolgt wären, statt auf der uralten Rechtsgrundlage der so genannten IPA-Regeln auf Basis des aktuellen Untersuchungsausschuss-gesetzes des Bundestags (PUAG) zu verhandeln. Dort sei die Möglichkeit einer Sondersitzung selbstverständlich ausdrücklich vorgesehen. „Im Bundestag wird dieses Recht der Untersuchungsausschüsse auch von keiner Fraktion in Frage gestellt. Nur in Hessen manövrieren sich CDU und FDP immer mehr ins demokratische Abseits“. Die Fraktionen kündigten an, das Vorgehen Beuths zunächst im Ältestenrat des Landtags zu thematisieren.

„Politisch ist der Sachverhalt ganz einfach zu deuten: CDU und FDP versuchen mit allen Mitteln die Aufklärung zu verzögern, zu verhindern und zu blockieren. Da regiert die blanke Panik.“

Mehtap Tekin
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