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18. Oktober 2024
Hamburg

Zwischenbilanz ein Jahr nach dem traurigen Tod der elfjährigen Chantal

(LNP) Am 16. Januar 2012 starb Chantal an einer Überdosis Methadon. Das Mädchen wurde nur elf Jahre alt. Chantal lebte bei drogenabhängigen Pflegeeltern. Dies war dem Jugendamt bekannt und führte dennoch nicht dazu, dass das Kind in die Obhut geeigneter Pflegeeltern in stabilen Lebensverhältnissen gegeben wurde. Durch die Arbeit des Sonderausschusses der Bürgerschaft wurde klar, dass es über Jahre ein Fehlverhalten der beteiligten Mitarbeiter des Jugendamtes Hamburg-Mitte und des Jugendamtes Harburg gegeben hat.

Dazu erklärt Christoph de Vries, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion und Obmann im Sonderausschuss Chantal: „Der Ausschuss hat seine Aufgabe –  dem ernsten Anlass angemessen – sehr sorgfältig, umfassend und weitgehend ohne parteipolitische Rituale wahrgenommen. Klar ist, die Hauptursache für den Tod Chantals liegt nicht in unzureichenden Kenntnissen des Jugendamtes über die familiären Hintergründe und Vorbelastungen der Pflegeeltern. Vielmehr ist extremes und über Jahre fortwährendes Fehlverhalten der beteiligten Mitarbeiter für den Tod Chantals ursächlich.

Die inzwischen beschlossene Fachanweisung ist ein wichtiger Schritt, um solche Fehlentscheidungen künftig durch verbindliche Standards und mehr Führungsverantwortung der Leitungskräfte zu vermeiden und Hamburgs Pflegekinder besser zu schützen. Die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Fälle „Jule“ und „Jeremie“ geben aber erneut Anlass zur Sorge und zeigen, dass das Jugendamt Hamburg-Mitte weiterhin besonderer politischer und öffentlicher Aufmerksamkeit bedarf.

Im Sinne eines umfassenden Kinderschutzes, der die gesamte Jugendhilfe und die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) umfasst, sehen wir weiteren dringenden Handlungsbedarf. Die Einrichtung der Jugendhilfe-Inspektion ist eine gute Maßnahme. Sie leidet aber konzeptionell an zwei Geburtsfehlern. Zum einen sind die Mitarbeiter der Jugendhilfe-Inspektion ohne konkrete Interventionsrechte gegenüber den Jugendämtern bei Fehlentscheidungen ausgestattet. Was nützt Kontrolle ohne Reaktionsmöglichkeit? Grotesk ist zum anderen die Idee, die Arbeit der Jugendhilfe-Inspektion durch den ASD kontrollieren zu lassen. Eine kritische Reflexion und kontinuierliche Verbesserung der Arbeit eines Jugendamtes ist nur dann möglich, wenn die Arbeit der Kontrolleure durch eine unabhängige Stelle überprüft wird.

Wir halten es außerdem ist für dringend erforderlich, das noch einzurichtende Beschwerdemanagement im Jugendhilfewesen im Sinne neutraler und unabhängiger Prüfungen und zur Wahrung der kritischen Distanz zentral bei der aufsichtführenden Behörde anzusiedeln und nicht bei den ausführenden Jugendämtern selbst.“

Die CDU wird sich dafür einsetzen, dass der Sonderausschuss im Sommer 2013 ein Ergebnis vorlegen kann.

Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fon: 040/428 31 – 1367
Fax: 040/428 31 – 2603
E-Mail: julia.wagner@cdu-hamburg.de

Web-Tipp der Redaktion: http://touristik-oldenburg.pregas.eu/

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