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18. Oktober 2024
Hamburg

Verfassungsgerichtsurteil zur 3-Prozent-Klausel riskiert Zersplitterung der Bezirksversammlungen

(LNP) Das Hamburgische Landesverfassungsgericht hat die 3-Prozent-Klausel bei den Wahlen zu den Hamburger Bezirksversammlungen für unvereinbar mit der Hamburgischen Verfassung erklärt. Laut dem Gericht verletze die 3-Prozent-Hürde die Gleichwertigkeit der Wählerstimmen. Die Zusammensetzung der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Anlass der Entscheidung, hat das Gericht dagegen nicht bemängelt. Hierzu erklärt  André Trepoll, verfassungspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

„Es ist bedauerlich, dass das Hamburgische Verfassungsgericht eine Zersplitterung der Bezirksversammlungen der Stadt Hamburg in Kauf nimmt. Ohne die 3-Prozent-Klausel könnten in der Zukunft sechs oder mehr Parteien in die Bezirksversammlungen einziehen. Diese gefährdet die Funktionsfähigkeit der Bezirksversammlungen, die einen integralen Bestandteil der Hamburger Verwaltung darstellen. Zu befürchten sind häufig wechselnde Mehrheiten, Instabilität und widersprüchliche Entscheidungen.“

Hintergrund:
Nach dem Gesetz über die Wahl zur Bezirksversammlung (BezVWG), das auf das Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG) verweist, galt bei Wahlen zur Bezirksversammlung eine 3-Prozent-Mindestklausel. Diese verstößt nach Ansicht des Hamburgischen Verfassungsgerichts gegen Art. 6 Abs. 2 der Hamburgischen Verfassung.

Sascha Steuer
Stellv. Geschäftsführer
CDU-Bürgerschaftsfraktion
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
Fon: 040/428 31 – 2933
sascha.steuer@cdu-hamburg.de

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