(LNP) Vor genau einem Jahr starb Chantal an einer Methadonvergiftung. Trotz mehrfacher Vorstöße der CDU-Bürgerschaftsfraktion, hat der Senat noch immer keine verschärfenden Regelungen erlassen, um Kinder von drogenabhängigen und substituierten Patienten bestmöglich zu schützen.
Regelmäßige Haartests, die wichtige Hinweise auf gesundheitliche Gefährdungen geben, werden von der SPD weiterhin abgelehnt. Und eine Take-Home-Vergabe an Methadonpatienten mit minderjährigen Kindern im Haushalt, ist nach wie vor möglich. Die Deutsche Kinderhilfe hat dies in einer Erklärung am 15. Januar 2013 unmissverständlich kritisiert.
Dazu erklärt Christoph de Vries, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Das Gefährdungspotenzial bei Kindern drogenabhängiger und substituierter Eltern ist beträchtlich und noch erheblich größer als bei Pflegekindern. Zum besseren Schutz von Kindern sind in Hamburg deshalb restriktivere Regelungen bei der Take-Home-Vergabe und flächendeckende Haartests unerlässlich. Zudem ist es unbegreiflich, weshalb sich die SPD weigert, die Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht zur Voraussetzung für das Zustandekommen der Substitutionstherapie zu machen. Entgegen aller Lippenbekenntnisse ist der Hamburger Senat anscheinend nicht gewillt, wirksame Maßnahme zum Schutz dieser Kinder zu ergreifen, sondern gibt Datenschutz und Interessen der Substitutionspatienten im Zweifel Vorrang.“
Hintergrund
Schon vor dem tragischen Tod des Mädchens hatte sich die CDU mit einem Antrag dafür eingesetzt, dass Kinder von Substitutionspatienten zum Beispiel durch Haaranalysen oder Urinproben kontrolliert werden, um jeglichen Kontakt der Kinder mit Drogen auszuschließen. Die Ergebnisse einer Überprüfung von Drogenrückständen bei Kindern von Substitutionspatienten in Bremen waren alarmierend. Experten warnten davor, dass bei einer Überprüfung in Hamburg mit ähnlichen Ergebnissen zu rechnen sei. Diese und weitere Initiativen (Drs. 20/3528 und Drs. 20/5253) zur Verbesserung des Kinderschutzes hat die SPD jedoch abgelehnt.
Die im letzten Jahr zwischen Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung Hamburg (KVH), den Trägern der Suchthilfe, Bezirksämtern und den zuständigen Behörden geschlossene Kooperationsvereinbarung, ermöglicht einen Austausch zwischen Ärzten und Jugendämtern grundsätzlich nur dann, wenn die Substitutionspatienten ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Julia Wagner
Pressesprecherin
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