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18. Oktober 2024
Hamburg

CDU: Keinen ‚VEB Netze‘ – Verfassungsgericht muss Klarheit über die Grenzen von Volksentscheiden schaffen

(LNP) Die CDU lehnt die staatliche Übernahme der bestehenden Gasrohre und Stromkabel in Hamburg ab. Die Klage gegen den vorgesehenen Volksentscheid ist wichtig, da der Volksentscheid irreführend formuliert und in seinen finanziellen Auswirkungen die verfassungsmäßig zulässigen Grenzen überschreitet.

Dazu erklärt Dietrich Wersich, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Der Wortlaut des Volksentscheids ist grob irreführend. Wir haben die von der Volksinitiative geforderte ‚demokratisch kontrollierte Energieversorgung‘ in unserer sozialen Marktwirtschaft bereits durch Gesetze und staatliche Aufsicht verwirklicht. Wir brauchen dazu keinen volkseigenen Betrieb nach DDR-Vorbild. Auch ein ‚VEB Netze‘ kann gar nicht über Art und Preis der damit transportierten Energie entscheiden, wie die Initiative den Hamburgerinnen und Hamburgern vorgaukeln will. Die finanziellen Folgen von über 2 Mrd. Euro sprengen das verfassungsmäßig zulässige Maß. Darüber muss das Verfassungsgericht in der Sache urteilen, nur so besteht Klarheit für zukünftige Vorhaben. Auch ein Volksentscheid muss sich an die Grenzen der Verfassung halten.“

Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fon: 040/428 31 – 1367
Fax: 040/428 31 – 2603
E-Mail: julia.wagner@cdu-hamburg.de

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