(LNP) Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Bettina Dickes, fordert die Landesregierung auf, vom unbedingten Elternwahlrecht hinsichtlich des Förderortes ihres behinderten Kindes abzurücken. Die freie Wahl des Förderortes könne nur dort mit gutem Gewissen eingeführt werden, wo auch die notwendigen Förderbedingungen stimmten. Davon seien die rheinland-pfälzischen Schulen jedoch noch meilenweit entfernt. Dies habe wohl nun auch die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bemerkt.„Trotz aller Lippenbekenntnisse ist nun auch Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen in der Realität angekommen. Dort soll in das Schulgesetz ein Ressourcenvorbehalt hinsichtlich der Wahlfreiheit des sonderpädagogischen Förderortes eingebaut werden. Das ist auch die Kernforderung der CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz. Alles andere gefährdet die Förderqualität für die beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen. Wir dürfen Eltern behinderter Kinder nichts versprechen, was wir nicht halten können. Dazu gehört, dass nicht jedes beeinträchtigte Kind ab dem übernächsten Schuljahr an allen rheinland-pfälzischen Schulen unterrichtet werden kann. Alles andere ist Populismus und bringt die Landespolitik in Verruf. Frau Ahnen, nehmen sie die Realität zur Kenntnis!“
Eine Presseinformation der
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